AIL Dezember 2020
AIDS x x Bakterielle Lebensmittelvergiftung (z.B. Salmonella enterica, E. coli, Campylobacter, Shigellen, Listeria monocytogenes, Yersinia enteroco- litica, Staphylokokkus aureus, usw.) x x x Bang’sche Krankheit x x Chikungunya-Fieber x x Cholera x x x schwer verlaufende Clostridium difficile assoziierte Erkrankungen x x Verdacht Erkrankung Todesfall Verdacht Erkrankung Todesfall Dengue-Fieber x x Diphtherie x x Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) x x x Gelbfieber x x x Gonorrhöe/Tripper siehe Ausnahmen Hanta-Virus-Infektion x x Hepatitis infectiosa (A, B, C, D, E) x x x Hundebandwurm (Echinococcus granolosus) x x x Liste der anzeigepflichtige Krankheiten in Österreich (STAND: 2020, QUELLE : GESUNDHEITSMINISTERIUM) Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat ein neues, verkürztes Meldeformular betreffend der Meldungen von anzeigepflichtigen Krankheiten veröffent- licht. Dieses Formular soll ab sofort verwendet werden und kann auf der Webseite der Ärztekammer für Vorarlberg heruntergeladen werden.Weitere Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten finden sich auf der Webseite des Sozialministeriums. J ede Erkrankung, jeder Sterbefall und bei gewissen Erkrankungen auch bereits der Verdachtsfall sind der Bezirkshauptmannschaft zu melden, in deren Verwaltungsbe- zirks sich der Kranke oder Krank- heitsverdächtige aufhält. Zur Erstattung der Anzeige ist der zugezogene Arzt, in Kranken- anstalten der Leiter bzw. der Abtei- lungsleiter verpflichtet. Zusätzlich ist jedes Labor, das den Erreger ei- ner meldepflichtigen Erkrankung diagnostiziert, zur Meldung ver- pflichtet. Meldungen von anzei- gepflichtigen Krankheiten haben grundsätzlich binnen 24 Stunden an die zuständige Bezirksverwal- tungsbehörde (BVB) zu erfolgen. Das Vorliegen einer Labormel- dung ersetzt die ärztliche Meldung nicht und auch umgekehrt ersetzt die ärztliche Meldung nicht die Labormeldung. Dies ist deshalb erforderlich, da Labors nur den Er- reger, aber keinerlei Symptome und weitere Umstände der Erkrankung melden können. Die ärztliche Mel- dung ohne eine Labormeldung ist in den meisten Fällen lediglich eine Verdachtsmeldung. In vielen Fällen werden nach der Meldung einer Erkrankung oder ei- nes Verdachtsfalles von der Bezirks- hauptmannschaft Maßnahmen ge- setzt, eine Umgebungsprophylaxe eingeleitet oder Umgebungsunter- suchungen veranlasst, welche aber nur dann sinnvoll sind, wenn sie zeitnah erfolgen. Neues Meldeformular für anzeigepflichtige Krankheiten Hinweis: Untenstehend finden Sie eine vomGesundheits- ministerium veröffentlichte Liste über alle anzeigepflichtigen Krankheiten in Österreich mit Stand Jänner 2020. ARZT IN DER PRAX I S 14 | ARZT IM LÄNDLE 12-2020
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