AIL Dezember 2020
11. Dezember 2020 Ende der Ausschreibungsfrist des Ärztekammerpreises Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreichfrist für die Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Vorarlberg 2020 mit Freitag, 11. Dezember 2020 (Datum des Poststempels), endet. Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis dahin bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, einzureichen. Zusätzlich wird um eine digitale Übermittlung an matthias.ortner@aekvbg.at gebeten. • Die eingereichten wissenschaftli- chen Arbeiten oder Leistungen auf dem Gebiet der praktischen Medi- zin dürfen nicht älter als zwei Jah- re sein, gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Publikati- on. Die Arbeiten oder Leistungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger Ärztinnen und Ärz- ten, die in der Regel befristet au- ßerhalb unseres Landes tätig sind, ausgeführt oder erbracht werden. • Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig de- klariert sein; er gilt als der Ein reichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt wer- den. • Der/die Autor/en dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung we- der das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der Kinderkarenz und des Präsenzdienstes können hinzuge- zählt werden), noch den Status ei- nes Universitätsprofessors inneha- ben. Jeder Preisarbeit sind Lebens- läufe des Autors/der Autoren bei- zufügen. • Der Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden. • Die Höhe des Preises beträgt E 4.000,–. Vorstand und Verwaltungsausschuss Donnerstag, 21. Jänner 2021, 19.00 Uhr Donnerstag, 18. März 2021, 19.00 Uhr Donnerstag, 20. Mai 2021, 19.00 Uhr Donnerstag, 8. Juli 2021, 19.00 Uhr Vollversammlung und erweiterte Vollversammlung Montag, 14. Dezember 2020, 19.30 Uhr Montag, 21. Juni 2021, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Donnerstag, 28. Jänner 2021, 19.30 Uhr Donnerstag, 25. März 2021, 19.30 Uhr Donnerstag, 27. Mai 2021, 19.30 Uhr Donnerstag, 1. Juli 2021, 19.30 Uhr Sitzungstermine 2. Halbjahr 2020 und 1. Halbjahr 2021 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Leitfäden und Factsheets der Ärztekammer für Vorarlberg Die Ärztekammer für Vorarlberg stellt auf der eigenen Webseite hilfreiche Leitfäden und Factsheets zur Verfügung. Unter anderem finden sich Informationen zu • Praxisgründung • Praxisbeendigung • Turnusärzte • Beruf und Kind • Lehrpraxis • Anstellungen Arzt bei Arzt • Versicherungen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer für Vorarlberg stehen jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Die Kontakte der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusiver der Aufgabenbereiche finden Sie auf www.arztinvorarlberg.at unter Organisation – Kammeramt – Mitarbeiter. ARZT IM LÄNDLE 12-2020 | 9
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=