AiL Mai 2021

Die Anerkennung von Ausbildungsstätten und die Festsetzung von Ausbildungsstellen obliegen – eigentlich selbstredend – der ärztlichen Standesvertretung (ÖÄK) im vom Gesundheitsmi­ nisterium übertragenen Wirkungsbereich. Geht es nun nach den Bundesländern, wandert diese zentrale Kompetenz der Kammer zu den Ländern. ImWege eines VfGh­ Erkenntnisses wurde nämlich die entsprechende ärztegesetzli­ che Regelung in der bisherigen Form aufgehoben. Mit Zustim­ mung aller neun Bundesländer hätte dieser verfassungswidrige Passus einfach saniert und damit der Status quo im Wesentli­ chen werden können. Es geht um nicht weniger als die strukturellen Voraussetzungen für die Ausbildung des Ärztenachwuchses. Der etablierte Ver­ fahrensablauf unter Einbindung der Landesärztekammern – also der ärztlichen Expertise vor Ort – ist gefährdet und damit letztlich die Ausbildungsqualität. Bekanntlich ist diese Qualität auch der ultimative Schlüssel, um die jungen Kolleginnen und Kollegen für unsere Spitäler gewinnen zu können. Die Ausbildungskommission der ÖÄK beschließt als behördli­ ches Organ nach umfangreicher fachlicher Beurteilung, welche Ausbildungsstätte anerkannt wird bzw. welche Ausbildungs­ stellen in welchem Ausmaß festgesetzt werden. Sie kontrolliert stichprobenartig oder auf Anlass, ob die Voraussetzungen tat­ sächlich gegeben sind und eingehalten werden. Unter bestimm­ ten Voraussetzungen werden Ausbildungsberechtigungen auch aberkannt, weil eben die Ausbildung nicht möglich ist. Wenn jetzt die Länder als de facto größte Spitalsbetreiber ihre eigenen Abteilungen bewerten und kontrollieren, stellt sich un­ vermeidlich die Frage nach der Vereinbarkeit. Es wird bewusst ein gut strukturiertes und funktionierendes Anerkennungsver­ fahren ausgehebelt und soll, in welcher Form auch immer, in die Landesverwaltung überführt werden. Das macht imHinblick auf die Ärzteausbildung wenig Sinn und kann keinen Benefit haben. Jedenfalls ist dieses Thema zu wich­ tig, als dass es sich für politische Machtspiele eignen würde. VP Kurienobmann Angestellte Ärzte MR Dr. Hermann Blaßnig 2. Stellvertreterin des Kurienobmannes Angestellte Ärzte MR Prim. Dr. Ruth Krumpholz Ärztliche Ausbildung im Fokus der Politik C E T E R U M Arzt im LändLe 05-2021 | 3

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