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| ARZT IM LÄNDLE
04-2012
AUS DER KAMMER
1. Ziel
Die ÖÄK Zertifikatsrichtlinie ist
interdisziplinär, fächerübergreifend
aber nicht fachüberschreitend und
stellt eine wesentliche Maßnahme zur
Qualitätssicherung und Patientensi-
cherheit auf dem Gebiet der Ultra-
schalldiagnostik dar, die in Koopera-
tio zwischen der Österreichischen
Ärztekammer und den wissenschaft-
lichen Gesellschaften erarbeitet wur-
de. Der Zahlenkatalog ist Bestandteil
dieser Richtlinie. Die Zahlen entspre-
chen internationalem Standard.
Ziel der ÖÄK- Zertifikatsrichtli-
nie Sonographie ist der Nachweis
einer vertieften Weiterbildung auf
dem Gebiet einzelner oder mehrerer
Ultraschalltechniken in der Anwen-
dung und Befundung und soll bei-
tragen, einzelne oder mehrere Ultra-
schalluntersuchungen bestimmter
Regionen bzw. Organe auf qualitativ
hohem Niveau durchzuführen und
zu befunden. Das Zertifikat hat kei-
nen Einfluss auf die Berechtigung,
US-Techniken durchzuführen, die
auf Basis der vorgeschriebenen Er-
fahrungen und Fertigkeiten in der
Ausbildung zum jeweiligen Sonder-
fach erworben wurden – unabhän-
gig von den für das Zertifikat vorge-
gebenen Zahlen.
Durch den Erwerb des Sono-
graphie-Zertifikates ist es nicht
möglich, Fachgrenzen zu über-
schreiten. Das Zertifikat kann nur
von Ärzten beantragt werden, die
bereits während ihrer Ausbildung
zum Facharzt Erfahrungen und
Fertigkeiten auf dem Gebiet der
Sonographie erworben haben.
Das Zertifikat kann auch die
Grundlage für die Abrechnung
bzw. Rückverrechnung von sono-
graphischen Leistungen mit den
Sozial- und Krankenfürsorgeträ-
gern im niedergelassenen Bereich
darstellen.
2. Zielgruppe
Zielgruppe sind alle Ärzte, die zur
selbstständigen
Berufsausübung
berechtigt sind, und Ultraschallun-
tersuchungen durchführen.
3. Aus-/Weiterbildung
Die Aus-/Weiterbildung ist für jede
Technik/Region bzw. jedes Organ,
die/das im Anhang angeführt ist,
gesondert nachzuweisen. Für jede
Technik/Region bzw. jedes Organ ist
ÖÄK-Zertifikatsrichtlinie Sonographie
Nachstehend informieren wir noch einmal über die mit 6. April 2011 neu beschlossene Richtlinie für das
ÖÄK-Zertifikat Sonographie. WICHTIG: Für jede Technik/Region bzw. jedes Organ ist ein praktischer
Teil durch Nachweis von eigenständig, supervidiert durchgeführten Ultraschalluntersuchungen vorge-
sehen (siehe Anhang der Richtlinie). Zu den jeweiligen Sonographie-Zahlen und unabhängig von der
Ultraschalltechnik ist als theoretischer Teil zusätzlich ein Kurs im (Mindest-) Ausmaß von 16 Stunden
über die technischen und theoretischen Grundlagen der Ultraschalluntersuchungen nachzuweisen.
Dabei ist zu beachten, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn diese durch die Ärz-
tekammer auch entsprechend approbiert wurden. Informationen zum ÖÄK-Zertifikat Sonographie
sind auf der Homepage
veröffentlicht.
Organe/Technik
Zahlen
Bulbus + Anhängsel (Muskeln, Gefäße)
100
Orbita
30
Smallpartsonographie des Kopfes und Halses
ohne Schilddrüse
200
Schilddrüse
150
Pleura und Lunge
200
Mammae
200
Weiblicher Unterbauch
500
Echokardiographie
300
Päd. Echokardiographie
500
TEE /Fokussierte Echokardiographie*
150/85
Abdomen
500
Urogenitale Sonographie (u.a. Nieren)
300
Bewegungsapparat
300
(jew. 25 bis 50 für Schulter, Ellbogen, Hand, Hüfte, Knie,
Fuß, Nerven und Muskeln)
hirnversorgende Arterien
100
transcraniell
200
Arterien
100
Venen
100
Pädiatrische Sonographie
500
Hüftsonographie
200
* TEE = transesophageale Echokardiographie (mit einer Sonde durch die Speiseröhre auf
das nahe liegende Herz schauen).
Fokussierte Echokardiographie = transthorakale Echokardiographie (von außen schau-
en)ohne Verrechnungsberechtigung (da Umsetzung praktisch nur in Krankenhäusern).
Anhang zur Richtlinie des Sonographie-Zertifikats
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