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| ARZT IM LÄNDLE
08-2012
AUS DER KAMMER
In Absprache mit der Landessanitätsbehörde erlaube ich
mir folgende Neuerungen im Bereich der Schulimpfungen
zur Kenntnis zu bringen:
1) Im laufenden Schuljahr ist es offenbar an mehreren
Schulen zu Problemen mit der Verabreichung der Hepatitis
B-Auffrischungsimpfung und der Meningokokken-4-fach-
Impfung in der gleichen, der 6. Schulstufe (2. Klasse
Haupt-/Mittelschule bzw. Gymnasium) gekommen.
Aufgrund dessen wird die Hepatitis B-Auffrischung in
Zukunft auf die 5. Schulstufe verschoben. Um das Entste-
hen von Impflücken zu verhindern, wird daher gebeten,
(nur) im Schuljahr 2012/13 in der 5. und 6. Schulstufe die
Hepatitis B Auffrischungsimpfung durchzuführen.
Ab dem Schuljahr 2013/2014 erfolgt dann die Hepatitis
B Auffrischungsimpfung in der 5. Schulstufe (1. Klasse
Haupt-/ Mittelschule bzw. Gymnasium) und die Meningo-
kokken-4 fach-Impfung in der 6 Schulstufe (2. Klasse
Haupt-/Mittelschule bzw. Gymnasium).
2) Nach den vom obersten Sanitätsrat entschiedenen Vor-
gaben wird im Schuljahr 2012/2013 die 4-fach Impfung
(dip/TET/ IPV/PEA) im 9. Lebensjahr (3. Schulstufe) be-
gonnen.
Die entsprechenden Drucksorten gelangen mit dem
Beginn des kommenden Schuljahrs in Umlauf.
Die 3-fach Impfung (dip/TET/ PEA)) wird noch bis
inkl. Schuljahr 2016/2017, wie bisher, verabreicht um eine
reibungslose Umstellung auf die 4-fach Impfung ohne
Impflücken zu gewährleisten.
3) Betreffend der Pneumokokkenimpfung bei „Risiko-
kindern“ wird gebeten, zukünftig für die Verrechung der
4. Teilimpfung einen Ersatzgutschein zu verwenden.
… aus dem Impfreferat
Neuerungen im Bereich der
Schulimpfungen
VON REFERATSLEITER DR . BERNHARD JOCHUM
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