AUS DER KAMMER
AUS S CHRE I BUNG VON KAS S ENVERTRAGSARZ T S T E L L EN
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Be-
stimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien
über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, AusgabeMai 2014 und im Internet
,
folgende
Kassenvertrags(fach-)arztstellen ausgeschrieben:
1. Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und orthopädische Chirurgie inHohenems
Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2016
(Nfg. Dr. Elmar Cziudaj)
2. Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin inDornbirn (Schoren)
Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2015, spätestens I. Quartal. 2016
(Nfg. Dr. Gerhard Lindner)
3
. Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in Ludesch
Niederlassungsbeginn: II. Quartal. 2016
(Nfg. OMR Dr. Klaus Zitt)
4
. Erweiterungs-Gruppenpraxis (gem. § 2 Abs. 2 Z. 3 des Gruppenpraxen-Gesamtvertrages)
für Radiologie inBludenz
(1,5 Arztstellen, Gesellschaftsanteil von 50%)
Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2015, spät. I. Quartal 2016
(Mitgesellschafter: Dr. Arnold Pfatschbacher)
5
. Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin inMellau
Niederlassungsbeginn: III. Quartal 2016, spät. IV. Quartal 2016
(Nfg. Dr. Daniela Bleyle)
1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, per Post oder händischer Abgabe ein-
gebracht werden undmüssen bis spätestens
24.06.2015
,
16:00Uhr
, dort eingelangt sein.
2. Der Entwurf zumGesellschaftsvertrag zur Erweiterungs-Gruppenpraxis gem. Pkt. 4. kannwährendder Öffnungszeitenbei der Vorarlberger Gebietskran-
kenkasse bzw. der Ärztekammer für Vorarlberg jeweils eingesehenwerden oder wird auf Anforderung (schriftlich, per mail oder per Fax) zugesendet.
3. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen:
Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Ver-
tragsärzten erforderlichen Nachweise.
Ausländische Urkundenwerden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der
Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird.
Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten
• bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Dr. Jürgen HEINZLE), schriftlich, per Fax (05572 21900 43),
telefonisch (05572 21900 52) oder per e-mail (
)
• bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per
Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per e-mail (
)
angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter
bzw.
zum Download zur Verfügung.
4. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
5. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinienwerden folgende
Termine festgelegt: zur Stelle lt. Pkt. 1. der
30.11.2015
, zu den Stellen lt. Pkt. 2. und 4. der
25.09.2015
, zur Stelle lt. Pkt. 3. der
20.3.2016
und zur
Stelle lt. Pkt. 5. der
31.5.2016
.
5. FalscheAngaben sowie dieNichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in dieBe-
wertung eines(r) Bewerbers (in) einfließen, führen - sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekanntwerden - zumAusschluss des(r) Bewerbers(in)
vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der
Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG.
Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h.
Der Obmann: Manfred Brunner e.h.
Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h.
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| ARZT IM LÄNDLE
06-2015