AIL_2013-10 - page 5

GEMEINDEÄRZTEREFERAT
Dr. Karl-Heinz Grotti
Leiter des Referates für
Gemeindeärzte
Haben kurativer Dienst undGemeinde-
ärzte einAblaufdatum?
GroßeVeränderungen für gültigeVereinbarungenmit denGemeinden kann das Projekt „Ärztebe-
reitschaftsdienst NEU“mit sich bringen. Diese Parallelstruktur zu unserem jetzigenDienstsystem
startetalsPilot imNovember.ZurFinanzierungdieserDienstplattformkönntenbaldMittel ausdem
bestehendenBereitschaftsdienstherhalten.
ZurVorgeschichte
Im Frühjahr 2014 hat die Ärzte-
kammer mit den Vertretern des
Gemeindeverbandes ein neues
Dienstsystem ausverhandelt, das
denWünschenderÄrzteschaft aber
auch den verändertenAnforderun-
gen in der Bevölkerung angepasst
ist. Der weiterhin barrierefreie Zu-
gang zu den Ambulanzen hat be-
kanntlich zu einem Rückgang der
Fallzahlen bei den Dienstärzten
nach22.00Uhr geführt.
Mit den führenden Vertretern
desGemeindeverbandeskonntene-
ben dem Verbleib im bestehenden
24h-Dienst (Variante 1) ein neu-
es Modell (Variante 2) vereinbart
werden, bei demder freiwilligeWo-
chentagdienst sämtlicheLeistungen
des Dienstarztes von 7.00–22.00
Uhrumfasst, ab22.00Uhr abernur
mehr Totenbeschauen durchge-
führt werden. Kurative Leistungen
und§8-Anfragenwerdenabdiesem
Zeitpunkt wochentags an die Am-
bulanzen verwiesen.
Diese beiden Modelle (siehe
auch fact-box) werden in etlichen
Sprengeln erfolgreich umgesetzt.
Auf Rückfrage bei Mitgliedern des
Gemeindeverbands gibt es keine
Klagen oder Gründe für Verände-
rungenausSichtderBürgermeister.
DasProblem
Der Wochentagdienst ist eine frei-
willige Leistung und wird von den
Sprengeln selbständig organisiert.
Grundsätzliche Voraussetzung ist
daher die Dienstbereitschaft der
Kollegen zur Mitarbeit in einem
derModelle. Leider habenwir aber
vorwiegend im städtischen,weniger
im ländlichen Bereich Sprengel, in
denen Kollegen mit den angebote-
nen Varianten nicht zu gewinnen
waren.
Undebenwegen„ärztlicherUn-
tätigkeit“ in diesen Regionen wur-
de von der Landesregierung, auch
gedrängt von der Exekutive, welche
primär an§8-Leistungen,nicht aber
an unserem kurativen „Wochen-
angebot“ interessiert ist, eine Pro-
jektgruppe eingesetzt, die ein neues
Dienstsystem erarbeiten sollte. Die
Ärztekammer war als Standesver-
tretung von diesem Prozess ausge-
schlossen. Kein schöner Umgang
mit Systempartnern! Das Ergebnis
wurde unlängst von Vertretern des
Landes, des Roten Kreuzes, der Po-
lizei und auch von einzelnenKolle-
gen als der großeWurf präsentiert.
Viel früher wurde seitens der
Ärzteschaft mit der Plattform „Zu-
kunftswerkstatt“ ein Instrument
initiiert, welches sichmit der Prob-
lematik„Dienst/weiße Flecken“ be-
fasste.GemeinsammitKollegenaus
vielenSprengelnwurdeeinflächen-
deckendesDienstprojekt entwickelt
und denVerantwortlichen im Lan-
de vorgestellt. Leider hat das Land
Vorarlberg auf dieseVorschläge nie
reagiert, vermutlich war schon an-
deres inPlanung.
Die jetzige Idee „Dienst NEU“
hat natürlich auch gute Ansätze
und enthältVorschläge, die vonun-
serem Modell übernommen wur-
den.
DerHaken
Die Finanzierungder Parallelstruk-
tur ist bisher nicht transparent ge-
klärt, Umverteilung ist das Schlag-
wort! In einem Radiothema des
ORF Vorarlberg wurden kürzlich
die Initiatoren der Parallelstruktur
„Dienst NEU“ hierzu interviewt.
Nach mehreren Anfrageanläufen
VON REFERATSLEITER DR. KARL-HEINZ GROTTI
Bestehendes Bereitschaftsdienstmodell:
Variante1:
Verbleib im 24-Stunden-Bereitschaftsdienst vonMontag 7.00 Uhr bis Samstag 7.00 Uhr; umfasst den kurativen Bereitschafts-
dienst, dieTotenbeschauunddieUntersuchungennachdemUnterbringungsgesetz
Variante2 (neu):
KurativerBereitschaftsdienstwochentags von7.00 - 22.00Uhr einschließlichDurchführungder indieserZeit anfallendenToten-
beschauenundpsychiatrischenUntersuchungennachdemUnterbringungsgesetz
ARZT IM LÄNDLE
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