AIL_2013-10 - page 8

AUS DER KAMMER
D
asÄrztegesetz regeltbereits
seit 1995dieärztlicheFort-
bildungspflicht (DFP-Ver-
ordnung). Kernpunkt der neuesten
Novelle dieser DFP-Verordnung
ist, dass mit 1. September 2016
die ärztliche Fortbildung erstmals
flächendeckend geprüft wird. Das
bedeutet, dass die Österreichische
Ärztekammer (ÖÄK) in einem
Jahr verifiziert, welche Ärztinnen
und Ärzte über ein aktuelles DFP-
Diplom verfügen oder mindestens
150DFP-Punkte auf ihrem elektro-
nischenFortbildungskontogebucht
haben. Nachstehend noch einmal
Antworten zu denwichtigsten Fra-
gen im Zusammenhang mit dem
Fortbildungsnachweis 2016.
Werhatdieabsolvierte
Fortbildungnachzuweisen?
Alle Ärztinnen und Ärzte, die bis
einschließlich 31. August 2013 mit
einem Ius Practicandi als appro-
bierterArzt,Arzt fürAllgemeinme-
dizinoder Facharzt indieÄrzteliste
der Österreichischen Ärztekammer
eingetragenwarenundam1.Septem-
ber 2016 eingetragen sind, sind zum
Fortbildungsnachweis verpflichtet.
Umfangderärztlichen
Fortbildung
Der Arzt ist durch diese Vorschrif-
ten verpflichtet, sich im Umfang
eines DFP-Diploms fortzubilden.
Dies erfolgt durch:
Sammeln von mindestens 150
DFP-Punkten in den vergange-
nen3 Jahrenoder
Sammeln von mindestens 250
DFP-Punkten in den vergange-
nen5 Jahren
Das bedeutet, dass der Nachweis
derFortbildungentwederdurchein
DFP-Diplom oder die Vorlage von
Fortbildungsbestätigungen
nach
der DFP-Systematik im Umfang
eines DFP Diploms zu erfolgen
hat. Gültig sind alle Einträge auf
dem meindfp-Fortbildungskonto
oder Papierbestätigungen über
DFP-Punkte (bzw. internationale
CME-Punkte und von deutschen
Landesärztekammern anerkannte
Fortbildungspunkte der Kategori-
enA, B,C,D, F,GundH) sowie im
Einzelfall zu überprüfende Nach-
weise anderer Fortbildungen.
Beiden150DFP-Punkten sind
folgendeKriterienzubeachten:
•mindestens 50 DFP-Punkte aus
Präsenzfortbildungen (inkl. Qua­
litätszirkel)
•maximal 100 DFP-Punkte durch
DFP-anerkannteFortbildungen (E-
Learning, Literaturstudium, Hos-
pitationen, Supervisionen etc.)
und
•mindestens120medizinischeDFP-
Punkte, d.h. medizinisch-fachlich
approbierte Fortbildungen aus al-
lenFächern
•maximal 30 DFP-Punkte durch
sonstigeFortbildung
Beiden250DFP-Punkten sind
folgendeKriterienzubeachten:
•mindestens 85 DFP-Punkte aus
Präsenzfortbildungen (inkl. Quali-
tätszirkel)
•maximal 165 DFP-Punkte durch
DFP-anerkannteFortbildungen (E-
Learning, Literaturstudium, Hos-
pitationen, Supervisionen etc.)
und
•mindestens200medizinischeDFP-
Punkte, d.h. medizinisch-fachlich
approbierte Fortbildungen aus al-
lenFächern
•maximal 50 DFP-Punkte durch
sonstigeFortbildung
Wie wird die Erfüllung der Fort-
bildungsverpflichtungüberprüft?
Die Österreichische Ärztekammer
prüft 2016flächendeckenddie ärzt-
liche Fortbildungsverpflichtung.Mit
Stichtag1.September2016wirdve-
rifiziert, welche Ärzte über ein ak-
tuelles DFP-Diplom verfügen oder
mindestens 150 DFP-Punkte auf
ihremelektronischenFortbildungs-
konto gebucht haben.
Werden die genannten Vor-
aussetzungen nicht erfüllt, so wird
man von der Österreichischen
Ärztekammer innerhalb einer an-
gemessenen Frist schriftlich zum
Nachweis der Fortbildungen auf-
gefordert. Kommt man auch dieser
Forderung nicht nach, so zieht die
NichterfüllungdieMeldung anden
Disziplinarsenat der Österreichi-
schenÄrztekammer nach sich.Die-
ser entscheidet über das Ausmaß
disziplinarrechtlicher Konsequen-
zen, die vom schriftlichen Verweis
bis hin zu einem Berufsverbot rei-
chen. Letzteres wäre beispielsweise
denkbar, wenn eine Ärztin/einArzt
beharrlich die Fortbildungspflicht
nicht erfüllt.
Online-Fortbildungs-Konto
Die Dokumentation der erworbe-
nen Fortbildungspunkte bzw. dann
auch die Beantragung des Diploms
erfolgt am Einfachsten über das
Online-Fortbildungs-Konto.
Klicken Sie dazu auf der Start-
seitewww.meindfp.at auf denMenü-
punkt „hier registrieren“. Dann
brauchen Sie Ihre ÖÄK-Nummer
und eine individuelle Eröffnungs-
kennung. Beides erhalten Sie „per
Kontaktformular“ oder auch tele­
fonisch unter der Hotline 01-512
6383-33.
Nützen Sie dieses Serviceangebot
der ÖsterreichischenAkademie der
Allewichtigen Informationenauf einenBlick:
Fortbildungsnachweis 2016
Am1.September2016 istStichtag:DannmüssenallezurselbständigenBerufsausübungberechtigten
ÄrztinnenundÄrzte ihren Fortbildungsnachweis andieÖsterreichischenÄrztekammer erbringen.
Es bleiben also noch knapp 10Monate Zeit, sich imHinblick auf diese neuen gesetzlichenBestim­
mungen rechtzeitigumeineentsprechendeDokumentation ihrerFortbildungenzubemühen.
8
| ARZT IM LÄNDLE
11-2015
1,2,3,4,5,6,7 9,10,11,12,13,14,15,16,17,18,...36
Powered by FlippingBook