AIL_2013-04 - page 12

AUS DER KAMMER
NachstehendfindenSiedieTermine für dieÖÄKPrüfungArzt fürAllgemeinmedizin:
27.02.2017 (Anmeldeschluss 23.01.2017) 28.08.2017 (Anmeldeschluss 24.07.2017)
29.05.2017 (Anmeldeschluss 24.04.2017) 27.11.2017 (Anmeldeschluss 23.10.2017)
Ort:
DiePrüfung inVorarlbergfindet inderÄrztekammer fürVorarlberg, Schulgasse 17,6850Dornbirn statt.
Anmeldung:
Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax, (05572/21900-43) E-Mail (
oder Post
(Schulgasse 17,6850 Dornbirn) an die Ärztekammer für Vorarlberg. Diese prüft die Antrittsvoraussetzungen (30 Monate
praktische Ausbildung – Eintragung in der Ärzteliste zumZeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zumAnmeldeschluss)
und erteilt gegebenenfalls dieZulassung.
DasAnmeldeformular undweitere nützliche Informationen, sowieMusterfragenfinden Sie unter
.
at/pruefungen/oeaek-allgemeinmedizin/
Für ergänzende Fragen steht unser HerrMag. StefanNitz (05572/21900-46 oder
gerne zur Ver­
fügung.
PrüfungstermineArzt für Allgemeinmedizin 2017
Warnung !
VorsichtvorkostenpflichtigenRegistereinträgen fürdieUmsatzsteuer-Identifikationsnummer .
D
erzeit verschickt ein so ge­
nanntes„EuropäischesZentralregister zur Erfassung
undVeröffentlichung von Umsatz­
steuer-Identifikationsnummern“
Formulare mit dem Betreff:
Ver­
öffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer.
Es handelt sich dabei um An­
gebotsschreiben zur Aufnahme der
Umsatzsteuer-Identifikationsnum­
mer in eineOnline-Datenbank.
Das Formular erweckt einen
amtlichen Eindruck. Erst aus dem
Kleingedruckten wird ersichtlich,
dass es sich um eine freiwillige,
nicht-amtliche und vor allem kos­
tenpflichtigeEintragunghandelt.
Wir empfehlen Ihnen, dieses
Email zu ignorieren bzw. zu lö-
schen.
Eswird grundsätzlichdarauf hin-
gewiesen bei Aussendungen oder
E-Mails von dubiosen Unterneh-
men folgendePunktezubeachten:
- Jede Aussendung, sei sie noch so
offiziell, genaudurchsehen.
- Falls die Aussendung bzw. das E-
Mail unseriös oder irreführend
wirkt keinesfalls beantworten
oder eineEinzahlung leisten.
-Bei irrtümlicher Einzahlung, son­
dern schriftlich die Anfechtung
desVertrags wegen Irrtums erklä­
ren.
- In weiterer Folge nach Irrtums­
anfechtung nicht von Mahnun­
gen auch von Inkassobüros be­
eindrucken lassen, bei einer Kla­
ge aber jedenfalls einenRechtsan-
walt konsultieren.
Schutzverband gegen unlauteren
Wettbewerb
Um diese unlauterenWerbemetho­
den und Geschäftsabschlussprak­
tiken zu bekämpfen hat die Kam­
mer –wie bereitsmehrfach berich­
tet–beimSchutzverbandgegenun­
lauterenWettbewerb eineMitglied­
schaft angenommen.
Dieser Schutzverband ist ein
Verein, der gegen derartige Ge­
schäftsmethoden – notfalls auch
mit Klage – vorgeht. Mit dieser
Mitgliedschaft können gleichzei­
tig auch alleKammermitglieder die
Hilfe und Unterstützungsmöglich­
keitendes Schutzverbandes kosten­
los inAnspruchnehmen.
Für den Fall, dass also ein Kam­
mermitglied von einem derarti­
gen Fall betroffen ist, kann es sich
hinkünftig unter Vorlage entspre­
chenderUnterlagen (KopienvonUn­
terschriebenem Vertragstext, AGB,
Rechnung etc.) ambestenperE-Mail
direkt an den Schutzverband gegen
unlauterenWettbewerb,wenden.
Schutzverbandgegenunlauteren
Wettbewerb
Schwarzenbergplatz14
1040Wien
F+43-1-5057893
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