AUS DER KAMMER
Wohlfahrtsfonds:
Ermäßigungsmöglichkeiten der
Beiträge 2017
AlleMitgliederdesWohlfahrtsfondshabengemäßdenBestimmungenderSatzungundBeitragsord-
nung desWohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg Anspruch auf Ermäßigung derWohl-
fahrtsfondsbeiträge.DieHöhederErmäßigungrichtetsichnachderwirtschaftlichenLeistungsfähig-
keitdes einzelnenMitgliedes inZusammenhangmit seinerBerufsausübung; alsBerechnungsgrund-
lagehierfürwerdendie inderBeitragsordnung jährlichneufestgelegtenEinnahmegrenzenbetreffend
Jahresbruttoeinnahmen gemäß § 1Abs. 3 der Beitragsordnung desWohlfahrtsfonds herangezogen.
BeinichtganzjährigerärztlicherTätigkeitsinddienachstehendangeführtenJahreseinnahmegrenzen
entsprechendaliquot zuberechnen.
1. Ermäßigungsmöglichkeiten der Beiträge 2017 bei Jahresbruttoeinnahmen* unter
€
113.970,–
Jahresbruttoeinnahmen*
(von/ bis)
Ausmaß der Ermäßigung
Antragstellung
gemäß §:
* Jahresbruttoeinnahmen gemäß § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds;
Soferndie erforderlichenUnterlagenvorgelegtwerden, besteht einAnspruch auf ErmäßigungderBeiträge zumWohlfahrtsfonds
wienachstehend:
€
0,–
bis
€
22.790,–
auf den Beitrag zumNotstandsfonds
§ 20 (4)
€
22.791,–
bis
€
45.600,–
bei den Altersversorgungsbeiträgen auf ein
§ 20 (3) b
Drittel des Erfordernisbeitrages zur Grundleistung
€
45.601,–
bis
€
68.390,–
bei den Altersversorgungsbeiträgen auf zwei
§ 20 (3) a
Drittel des Erfordernisbeitrages zur Grundleistung
€
68.391,–
bis
€
79.780,–
bei den Altersversorgungsbeiträgen auf den
§ 20 (2) d
Erfordernisbeitrag zur Grundleistung
€
79.781,–
bis
€
91.200,–
bei den Altersversorgungsbeiträgen auf den
§ 20 (2) c
Erfordernisbeitrag zur Grundleistung plus ein
Drittel des Beitrags zur Ergänzungsleistung
€
91.201,–
bis
€
102.590,–
bei den Altersversorgungsbeiträgen auf den
§ 20 (2) b
Erfordernisbeitrag zur Grundleistung plus
zwei Drittel des Beitrags zur Ergänzungsleistung
€
102.591,– bis
€
113.970,–
bei den Altersversorgungsbeiträgen auf den
§ 20 (2) a
Erfordernisbeitrag zur Grundleistung plus
den Beitrag zur Ergänzungsleistung
NebendenzuvoraufgelistetenErmäßigungengibtesnochdieMöglichkeitdesBeitragsnachlasses fürdenFallderArbeitslosigkeit,
Präsenzdienstes, etc. (§20Abs. 7).
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| ARZT IM LÄNDLE
01-2017