Insbesondere sind folgendePunk-
tevonRelevanz:
•Der Lehrpraxen-Gesamtvertrag
umfasst alle Lehrpraxen sowohl
nach altem als auch nach neuem
Ausbildungsrecht.
•Damit ein Lehrpraktikant ab dem
1. Mai 2017 ausgebildet werden
kann, ist derAbschluss einesLehr
praxis-Einzelvertrages zwingend
erforderlich. Ohne Abschluss ei
nes solchen Lehrpraxis-Einzel
vertrages ist die Ausbildung von
Lehrpraktikanten in Kassenpra
xen ab dem 1. Mai 2017 nicht
mehr zulässig.
•Die Tätigkeit von Turnusärzten
in Lehrpraxen darf maximal die
höchste auf die Ausbildung anre
chenbare Gesamtdauer der Lehr
praxis zuzüglich einesMonats be
tragen. Ein darüber hinausgehen
der Verbleib des Lehrpraktikan
ten in der Lehrpraxis ist unzuläs
sig. Diese Frist beginnt ab dem
1.Mai 2017 zu laufen.
•Der Lehrpraktikant darf alle Tä
tigkeiten ausüben, zu denen er
berufsrechtlich befugt ist. Dies
umfasst auch das Ausstellen von
Rezepten, Überweisungen sowie
von Bestätigungen und Attesten.
Der Lehrpraktikant hat alle von
ihm ausgestelltenDokumente un
ter Verwendung des Kürzels „iA“
und Namenszeichnung zu unter
fertigen.
• EineAbwesenheitdesLehrpraxen
inhabers ist kurzfristig unter der
Voraussetzung seiner jederzeiti
genErreichbarkeit zulässig.Durch
dieAbwesenheit dürfenweder der
Ausbildungszweck noch der ge
samtvertragliche Versorgungsauf
trag bzw die gesamtvertraglichen
Verpflichtungen gefährdet wer
den.
•Der Lehrpraktikant hat nachweis
lich eine 12-stündige von der So
zialversicherung organisierte Aus
bildung zu besuchen (nähere In
formationen diesbezüglich fol
gen).
•Der Lehrpraxeninhaber kann sich
inderOrdinationvertreten lassen.
Dauert die Vertretung länger als
6 Ordinationstage durchgehend,
müssen zusätzlicheVoraussetzun
gen erfüllt sein.
Nähere Informationen zum Lehr
praxen-Gesamtvertrag finden Sie
auf unsererHomepagewww.aekvbg
.at unter Arzt und Beruf / Ausbil
dung / Lehrpraxis /Gesamtvertrag.
Bei Interesse kann mit einem
formlosen Ansuchen per E-Mail
(
) um Ausstellung
eines Lehrpraxen-Einzelvertrages
angesucht werden, damit ab dem
1. Mai 2017 weiterhin Lehrprak
tikanten ausgebildet werden kön
nen. Die Ärztekammer für Vorarl
berg wird dieses für Kolleginnen
und Kollegen an die Sozialversi
cherungsträger übermitteln.
Gesamtvertrag Lehrpraxis
Am 1.Mai 2017 tritt (vorbehaltlichderGenehmigung durchdieHauptverbandsgremien) der Lehr-
praxis-Gesamtvertrag in Kraft. Dieser bringt einige Änderungen bei der Beschäftigung von Lehr
praktikanten inLehrpraxenmitKassenvertragmit sich.
ÄRZTE&ÄRZTINNEN
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ARZT IM LÄNDLE
04-2017
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