ARZT IM LÄNDLE
02-2012
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B
ei Bewerbungen um Kassenver-
tragsarztstellen muss – obwohl
in regelmäßigen Abständen im „Arzt
im Ländle“ informiert wird – immer
wieder festgestellt werden, dass Kol-
leginnen und Kollegen keine Kennt-
nis von der bestehenden Warteliste
für Kassenvertragsstellen haben.
Es wird daher nochmals darauf
hingewiesen, dass gemäß Punkt
V./2.3. der Richtlinien für die Aus-
wahl von Vertragsärzten für jeden
Monat der Eintragung in die Warte-
liste 0,1 Punkte im Reihungsverfah-
ren vergeben werden.
Eine Eintragung in die Warteliste
ist nach Erlangung des Rechtes zur
selbständigen Berufsausübung als
Arzt für Allgemeinmedizin bzw. als
Facharzt möglich. Für die Eintra-
gung in die Warteliste ist ein schrift-
liches Ansuchen mittels Formblatt
(kann bei der Ärztekammer ange-
fordert bzw. von der Homepage
heruntergeladen werden) entweder
im Postwege, per Telefax oder per
E-Mail an die Ärztekammer für Vor-
arlberg zu richten. Die Eintragung
erfolgt mit dem Tag des Einlangens
des Ansuchens (Formblattes) in der
Ärztekammer für Vorarlberg (Ein-
gangsstempel).
Auch möchten wir nochmals in
Erinnerung rufen, dass alle Ärzte,
die einen kurativen Kassenvertrag
erhalten bzw. abgeschlossen haben,
in diesem Fach, indem sie einen Kas-
senvertrag erhalten haben, aus der
Warteliste gestrichen und die bis
dahin erworbenen Punkte gelöscht
werden. Eine neuerliche Aufnahme
in die Warteliste (z.B. Interesse an
einer kurativen Kassenvertragsarzt-
stelle in einer anderen Ortschaft) ist
für diese Ärzte möglich, allerdings
ist diesbezüglich ein entsprechendes
neues schriftliches Ansuchen mittels
des erwähnten Formblattes (Anlage
3) im Postwege, per Telefax oder per
E-Mail an die Ärztekammer für Vor-
arlberg zu richten. Die Eintragung
erfolgt auch hier mit dem Tag des
Einlangens des neuerlichen Ansu-
chens (Formblattes) in der Ärzte-
kammer für Vorarlberg (Eingangs-
stempel).
Warteliste
Bewerbungen um Kassenvertragsarztstellen
I
mmer wieder erkundigen sich
niedergelassene Ärzte im Kam-
meramt, ob Kolleginnen und Kolle-
gen bereit sind, Praxisvertretungen
zu übernehmen.
Es wird daher wieder aufmerk-
sam gemacht, dass hiezu im inter-
nen und nur für Ärzte zugängli-
chen Bereich der Kammerhomepa-
ge unter
Login – Stellen/Vertretungen eine
sogenannte „Vertreterbörse“ einge-
richtet ist.
Wenn Sie einen Arzt vertreten
möchten oder aber auch einen Ver-
tretungsarzt suchen, können Sie
dies auf unserer Homepage be-
kannt geben. Hierfür ist es ledig-
lich notwendig, dem Kammeramt
schriftlich (auch per Telefax oder
E-Mail) den Namen, die Adresse
und die Telefonnummer zwecks
Veröffentlichung in der „Vertreter-
börse“ bekannt zu geben.
Der jeweilige Eintrag in die Ver-
tretungsbörse ist in unserer Daten-
bank dann maximal ein Jahr online
und wird – aus Gründen der
Aktualität – nach einem Jahr auto-
matisch gelöscht.
Natürlich haben Sie danach
wieder die Möglichkeit, sich erneut
in die Liste eintragen zu lassen.
Hinweis:
Ein Mustervertrag für Praxisvertre-
tungen kann im internen Bereich
der Homepage heruntergeladen
werden.
Praxisvertretungen-Börse
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass
bei der Verordnung von chefarztpflichtigen Medikamenten
auf Kosten der VGKK den Kassenrezepten keine ABS-Bewil-
ligung angeheftet werden muss.
Ausnahme: ausländische Präparate, enterale Ernährung
und Medizinalprodukte – bei diesen Produkten ist die ABS-
Bewilligung dem Rezept anzuhängen – die Diagnose ist
jedoch unkenntlich zu machen (z.B. mit einem dicken
schwarzen Filzstift).
Wichtig bei ABS-Bewilligungen
Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Ver-
tragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der Dezember-Ausga-
be des Arzt im Ländle ausgeschriebene Kassenvertragsarzt-
stelle für
Allgemeinmedizin in Zwischenwasser
(Nachfolge
Dr. Peter Altrichter) mit dem Alleinbewerber
Herrn Dr.
Ulrich Krismer
besetzt wird.
Für die Kassenvertragsarztstelle für
Allgemeinmedizin
in Kennelbach
(Nachfolge MR Dr. Horst Hillgarter) sind
keine Bewerbungen
eingegangen.
Besetzung von Kassenvertragsarztstellen
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