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| ARZT IM LÄNDLE
02-2012
ARZT IN DER PRAX I S
B
ei Unfällen in kerntechnischen
Anlagen
(Kernkraftwerken)
kann es zur Freisetzung von radio-
aktivem Jod kommen. Radioaktives
Jod kann durch die Nahrung aufge-
nommen oder eingeatmet werden.
Es hat die gleichen chemischen und
biologischen Eigenschaften wie das
in der Nahrung vorkommende
natürliche Jod und wird deshalb
wie normales, nicht radioaktives
Jod in der Schilddrüse gespeichert.
Für derartige Ernstfälle bevorra-
tet Österreich zum Schutz der Risi-
kogruppen (Kinder, Jugendliche,
Schwangere und Stillende) ein Kon-
tingent von 6 Millionen Packungen
zu jeweils zehn Tabletten Kaliumjo-
did in allen Apotheken, ärztlichen
Hausapotheken und Krankenanstal-
ten. Zusätzlich wird in allen Schulen
und Kindergärten die erste Tagesdo-
sis Kaliumjodid für jedes Kind
bereitgehalten. Ferner gibt es eine
Bundesreserve. Kaliumjodid GL-
65mg-Tabletten verhindern in der
angegebenen Dosierung die Aufnah-
me von radioaktivem Jod in die
Schilddrüse (so genannte Jodblocka-
de) und vermindern so das Risiko,
an Schilddrüsenkrebs zu erkranken.
Bei Menschen über 40 Jahre ist das
Risiko, durch radioaktives Jod an
Schilddrüsenkrebs zu erkranken,
sehr gering. Zudem ist die Gefahr
von unerwünschten Wirkungen
durch die Einnahme von Kaliumjo-
did für diesen Personenkreis erhöht,
sodass eine Zuführung von Kali-
umjodid für Menschen über 40
Jahre weder notwendig noch sinn-
voll ist.
Kaliumjodidtabletten sollen nur
auf ausdrückliche Anordnung der
Gesundheitsbehörden
eingenom-
men werden. Eine Einnahme ohne
Gefahr einer Strahlenbelastung ist
sinnlos und eventuell sogar schäd-
lich. Derzeit gibt es keine Anord-
nung zur Einnahme in Österreich.
Das Bundesministerium für
Gesundheit hat mit Schreiben vom
29.12.2011, GZl BMG-20861/0024-
III/3/2011, bekannt gegeben, dass
auf Grund der Ergebnisse der Kon-
trollanalysen, die vom Arzneimittel-
kontrolllabor des Bundesamtes für
Sicherheit im Gesundheitswesen
durchgeführt wurden, die Haltbar-
keit der derzeit vom Bund bevorra-
teten Kaliumjodidtabletten gemäß §
94e Abs 3 Arzneimittelgesetz bis
zum Ende des Jahres 2012 verlängert
wird.
Weiteres wurde mitgeteilt, dass
die zurzeit bevorrateten Tabletten-
packungen im Laufe des Jahres 2012
gegen neue Packungen ausgetauscht
werden. Der genaue Zeitpunkt und
die näheren Modalitäten dieses Aus-
tausches werden mit einem geson-
derten Schreiben rechtzeitig bekannt
gemacht werden.
Nähere Informationen zum Thema
Kaliumjodidprophylaxe sind auch
auf der Homepage des Bundesmi-
nisteriums für Gesundheit
) abrufbar.
Kaliumjodidtabletten – Verlängerung der Haltbarkeit
Mitteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 4. Jänner 2012
Ü
ber nachstehende Arzneispe-
zialitäten ist an die in Betracht
kommende Ärzteschaft ein Erlass
des Bundesministeriums für Ge-
sundheit und Frauen im Wege der
zuständigen
Bezirkshauptmann-
schaft ergangen:
Betrifft: Sicherheitsinformation zu
VELCADE
®
VELCADE
®
(Es darf ausschließlich
intravenös verabreicht werden)
VELCADE 1 mg Pulver zur
Herstellung einer Injektionslösung
Z-Nr.: EU/1/04/274/002
VELCADE 3,5 mg Pulver zur
Herstellung einer Injektionslösung
Z-Nr.: EU/1/04/274/001
Zulassungsinhaber: Janssen
Wirksamer Bestandteil: Bortezomib
Betreff: Sicherheitsinformation des
Bundesamt für Sicherheit im
Gesundheitswesen über Externe
tragbare Schmerzpumpen
Sicherheitsinformation zu Alis-
kiren- haltigen Arzneispezialitäten
Enviage 150 mg
Z-Nr.: EU/1/07/406/001-010
Enviage 300 mg
Z-Nr.: EU/1/07/406/011-020
Rasilamlo 150 mg/10 mg
Z-Nr.: EU/1/11/686/015-028
Rasilamlo 150 mg/5 mg
Z-Nr.: EU/1/11/686/001-014
Rasilamlo 300 mg/10 mg
Z-Nr.: EU/1/11/686/043-056
Rasilamlo 300 mg/5 mg
Z-Nr.: EU/1/11/686/029-042
Rasilez 150 mg
Z-Nr.: EU/1/07/405/001-010
Rasilez 300 mg
Z-Nr.: EU/1/07/405/011-020
Rasilez HCT 150 mg/12,5 mg
Z-Nr.: EU/1/08/491/001-020
Rasilez HCT 150 mg/25 mg
Z-Nr.: EU/1/08/491/021-040
Rasilez HCT 300 mg/12,5 mg
Z-Nr.: EU/1/08/491/041-060
Rasilez HCT 300 mg/25 mg
Z-Nr.: EU/1/08/491/061-080
Riprazo 150 mg
Z-Nr.: EU/1/07/409/001-010
Riprazo 300 mg
Z-Nr.: EU/1/07/409/011-020
Sprimeo 150 mg
Z-Nr.: EU/1/07/407/001-010
Sprimeo 30 mg
Z-Nr.: EU/1/07/407/011-020
Zulassungsinhaber: Novartis
Wirksamer Bestandteil: Aliskiren
Mitteilung des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen
über Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit: