AIL_2013-04 - page 26

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BEZAHLTE ANZEIGEN
Ausbildung zur „Ordinationsassistenz“
D
as Bundesgesetz „medizinische Assistenzberufe-Gesetz“ regelt die
Ausbildung derOrdinationsassistenz. Personen, die zurAusübung
derOrdinationsassistenz berechtigt sind, dürfendie Berufsbezeichnung
„Ordinationsassistent /Ordinationsassistentin“ führen.
DasBerufsbildumfasstdieAssistenzbeimedizinischenMaßnahmen
in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen
Ambulatorien, Sanitätsbehörden und nicht bettenführendenOrganisa­
tionseinheiten einer Krankenanstalt, nach ärztlicher Anordnung und
Aufsicht nachMaßgabeder ärztlichenAnordnung.
Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt 650 Stunden, wobei ca.
dieHälfte als Praktikum zu absolvieren ist.
Facts:
Start:
05.04.2017
berufsbegleitend ·
anerkannter Abschluss
PersönlicheBeratung:
SandraGeißinger
T 05572/3894-467
E
Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie imWIFI Dornbirn –
Bitte beachten Sie auch die
Qualifizierungsförderung für
Beschäftigte!
„Praxismanagement“
D
erErfolg einerArztpraxis ist nebendermedizinischenQualität
von einer effizientenPraxisführung abhängig.
DiePraxismanagerin entlastet denArzt.
IhrwerdenAufgaben eigenverantwortlichübertragen,welcheweit
über die allgemeinePraxisverwaltunghinausgehen.
DieAusbildung richtet sich anPraxismitarbeiter
mit Berufserfahrung.
Tätigkeitsprofil derPraxismanagerin:
• Personalmanagement –Führendes Praxisteams
• StrukturenundAbläufe inderPraxis gestaltenund
optimieren
• EffizientesZeitmanagement
•Qualitäts- undPatientenmanagement
• Logistikverwaltung
•Marketingauftritt
• uvm.
Facts:
Start:
13.01.2017
berufsbegleitend
PersönlicheBeratung:
SandraGeißinger
T 05572/3894-467
E
Bitte fordern Sie unsere ausführliche Infomappe an! –
Beachten Sie auch die
Qualifizierungsförderung
für Beschäftigte!
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| ARZT IM LÄNDLE
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