SERVICE
BEZAHLTE ANZEIGEN
Ausbildung zur „Ordinationsassistenz“
D
as Bundesgesetz „medizinische Assistenzberufe-Gesetz“ regelt die
Ausbildung derOrdinationsassistenz. Personen, die zurAusübung
derOrdinationsassistenz berechtigt sind, dürfendie Berufsbezeichnung
„Ordinationsassistent /Ordinationsassistentin“ führen.
DasBerufsbildumfasstdieAssistenzbeimedizinischenMaßnahmen
in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen
Ambulatorien, Sanitätsbehörden und nicht bettenführendenOrganisa
tionseinheiten einer Krankenanstalt, nach ärztlicher Anordnung und
Aufsicht nachMaßgabeder ärztlichenAnordnung.
Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt 650 Stunden, wobei ca.
dieHälfte als Praktikum zu absolvieren ist.
Facts:
Start:
05.04.2017
berufsbegleitend ·
anerkannter Abschluss
PersönlicheBeratung:
SandraGeißinger
T 05572/3894-467
E
Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie imWIFI Dornbirn –
Bitte beachten Sie auch die
Qualifizierungsförderung für
Beschäftigte!
„Praxismanagement“
D
erErfolg einerArztpraxis ist nebendermedizinischenQualität
von einer effizientenPraxisführung abhängig.
DiePraxismanagerin entlastet denArzt.
IhrwerdenAufgaben eigenverantwortlichübertragen,welcheweit
über die allgemeinePraxisverwaltunghinausgehen.
DieAusbildung richtet sich anPraxismitarbeiter
mit Berufserfahrung.
Tätigkeitsprofil derPraxismanagerin:
• Personalmanagement –Führendes Praxisteams
• StrukturenundAbläufe inderPraxis gestaltenund
optimieren
• EffizientesZeitmanagement
•Qualitäts- undPatientenmanagement
• Logistikverwaltung
•Marketingauftritt
• uvm.
Facts:
Start:
13.01.2017
berufsbegleitend
PersönlicheBeratung:
SandraGeißinger
T 05572/3894-467
E
Bitte fordern Sie unsere ausführliche Infomappe an! –
Beachten Sie auch die
Qualifizierungsförderung
für Beschäftigte!
26
| ARZT IM LÄNDLE
12-2016