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| ARZT IM LÄNDLE
12-2012
… AUS DEN REFERATEN
D
er Empfehlungstarif für
ArbeitsmedizinerInnen be-
trägt für das Jahr 2013
105,91 für die niedrigste Gruppe
bei Einsatzzeit im Betrieb von mehr
als 180 Jahresstunden.
Vorarlberg gilt als das Bundes-
land mit den für Arbeitsmediziner-
Innen besten Tarifen, dies ist vor
allem auch der konsequenten
Preispolitik des Arbeitsmedizini-
schen Zentrum Vorarlberg zu ver-
danken, das im Gegensatz zu vielen
anderen Zentren keine Niedrigprei-
se verhandelt. Wenn Ärzten der
Vertrag gekündigt wird, weil Kolle-
gen das Angebot von Betrieben um
einen für ärztliche Tätigkeit
unwürdigen Spottpreis (z.B.
35,–
/Stunde) annehmen, schädigt das
die gesamte Ärzteschaft. Dass für
gute Honorare auch gute Leistung
verlangt werden darf, ist legitim.
Arbeitsmedizin ist keine einfache
Arbeit, wenn man sie ernst nimmt.
Wenn man zur Prävention von
arbeitsbedingten Krankheiten und
zur betrieblichen Gesundheitsförde-
rung beitragen möchte, braucht es
persönliches
Engagement,
Ko-
operation mit medizinfremden
Fachbereichen, fachlich fundierte
Analysen, kreative Lösungen und oft
viel Durchhaltevermögen, bis es zu
effektiven Veränderungen kommt.
Als Referatsleiterin und Fach-
gruppenobfrau für Arbeitsmedizin
empfehle ich allen Arbeitsmedizi-
nerInnen, auf Dumpingtarife von
Betrieben oder Zentren aus ande-
ren Bundesländern nicht einzuge-
hen. Der Arbeitsmedizinermangel
steht vor der Tür, Arbeit ist genug
vorhanden. Wenn wir uns jetzt
bezüglich arbeitsmedizinischer Ho-
norarsätze nicht solidarisch verhal-
ten, ist dies für unsere Zukunft in
der Arbeitsmedizin sehr ungünstig
und für die Wertigkeit der ärztli-
chen Leistung allgemein – und der
arbeitsmedizinischen im Besonde-
ren – schlecht.
... aus dem Referat für Arbeitsmedizin
VON DR . CHRISTINE KLIEN, REFERATSLEITERIN ARBEITSMEDIZIN – FACHGRUPPENOBFRAU ARBEITSMEDIZIN UND PRÄSIDENTIN
DER ÖSTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR ARBEITSMEDIZIN
Aus aktuellemAnlass: Dumpingpreise – unwürdige Niedrigsthonorare an BetriebsärztInnen
Dr. Christine Klien,
Referatsleiterin
Arbeitsmedizin
Das Präsidium der ÖÄK hat in seiner Sitzung am 21. 11. 2012 die arbeitsmedizinischen Empfehlungstarife für 2013 beschlos-
sen. Gegenüber 2012 erfolgte eine Erhöhung um 2,8 %.
Einsatzzeit
Betrag pro Stunde* in
Stunden / Jahr
1 - 80
155,88
81 - 180
129,07
>180
105,91
Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2012 geltenden Honorare um 2,8 % erhöht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 30 UStG ein Anspruch der Ärzte auf angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich des
Wegfalles der Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, wobei es dem Arbeitsmediziner überlassen bleibt, die Höhe des Wirt-
schaftsausgleichs mit seinem Auftraggeber zu vereinbaren. Die vom Bundesministerium für Finanzen und der Österreichi-
schen Ärztekammer durchgeführte Erhebung aus den Jahren 1990 bis 1994 ergab eine durchschnittliche Vorsteuerbelastung
ärztlicher Leistungen in der Höhe von 4,5 %.
Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren.
*) Gem. § 6 Abs. 1 Z. 19 UStG 94 von der Umsatzsteuer befreit.
Mindesthonorar:
Empfehlung für externe Arbeitsmediziner – Gültig ab 1. Jänner 2013
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