Am 15. Oktober wurde von der Vorarlberger Landes-
regierung und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse
der Landeszielsteuerungsvertrag im Rahmen einer
Pressekonferenz im Landhaus angekündigt. Dabei
wurde die derzeitige Versorgungssituation in Vorarl-
berg gewürdigt, ebenso die freie Arztwahl und der Zu-
gang zur Spitzenmedizin für alle. Als Indikator für die
hohe Versorgungsdichte wird auf eine über 30 pro-
zentige Steigerung der Anzahl der Spitalsärztinnen
und Spitalsärzte seit dem Jahre 1999 hingewiesen,
ebenso auf die anfallenden Spitalskosten.
Als ein künftiges Ziel wurde die Anpassung der Öff-
nungszeiten der Versorgungseinrichtungen an die Be-
dürfnisse der Bevölkerung genannt. Die stationäre Spi-
talsversorgung soll entlastet und die Ordinationszeiten
der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bedarfsge-
recht verbessert werden. Dadurch soll auch eine verbes-
serte Situation bei den Wartezeiten erreicht werden.
Unter dem Titel „Auf die Expertise der Systempart-
ner bauen” wird auf die Einbeziehung der jeweiligen
Systempartner, u.a. die Ärztekammer, hingewiesen.
Das Hauptziel der Gesundheitsreform ist die Be-
grenzung der Ausgabensteigerungen. Das effizienteste
Tool zur Kostendämpfung wird bedauerlicherweise
ausgeblendet, nämlich eine medizinisch sinnvolle und
mit Sicherheit über kurz oder lang unvermeidbare
Steuerung der Patientenströme. Im Gegenteil, die Er-
wartungshaltung der Bevölkerung wird weiter gestei-
gert. Wartezeiten sollen abgebaut werden, der freie,
das heißt ungesteuerte, Zugang zu allen Versorgungs-
ebenen wird weiterhin gepriesen.
Im Vergleich zur 30 prozentigen Steigerung der
Spitalsärztezahl reichten die Budgetmittel im kas-
senärztlichen Bereich im selben Zeitraum gerade für
eine Steigerung von 7 % der Kassenstellen aus. Trotz
Forderung der Anpassung – sprich Erweiterung der
Öffnungszeiten der niedergelassenen Ordinationen –
kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass
nicht ausreichend Finanzmittel für eine Gleichstellung
der Steigerung der Ärztezahl im niedergelassenen Be-
reich zur Verfügung gestellt werden.
Trotz Ankündigung erfolgte bis dato keine Einbe-
ziehung der Ärztekammer. Nicht einmal der bei der
Pressekonferenz angekündigte Landeszielsteuerungs-
vertrag wurde der Ärztekammer trotz Urgenz zur
Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Daher ist eine
von den Medien erwartete Stellungnahme der Ärzte-
kammer auch nicht möglich. Liebe Kolleginnen und
Kollegen, zu gegebener Zeit werden wir Sie und die
Öffentlichkeit darüber informieren.
Ihr Präsident
MR Dr. Michael Jonas
Landeszielsteuerungsvertrag
C e t e r u m
Arzt im Ländle
11-2013
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