aus der Kammer
Achtung: Letzter Eingabetermin 30. November 2013
Ausschreibung des Preises
der Ärztekammer für Vorarlberg 2013
Der Preis der Ärztekammer für Vorarlberg 2013 wird nach folgenden Richtlinien
ausgeschrieben:
1. Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten oder Leistungen auf dem Gebiet der praktischen Medizin dürfen nicht
älter sein als zwei Jahre, gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Publikation.
Die Arbeiten oder Leistungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger Ärztinnen und Ärzten, die in der Regel be-
fristet außerhalb unseres Landes tätig sind, ausgeführt oder erbracht wurden.
2. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilitations-
schriften können nicht berücksichtigt werden.
3. Der(die) Autor(en) dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der Kinder-
karenz und des Präsenzdienstes können hinzugezählt werden), noch den Status eines Universitätsprofessors innehaben.
Jeder Preisarbeit sind Lebensläufe des (der) Autors (Autoren) beizufügen.
4. Der Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden.
5. Die Höhe des Preises beträgt
€
4.000,–.
6. Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis spätestens 30. November 2013 (Datum des Poststempels) bei der Ärztekammer
für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, einzureichen.
MR Dr. Michael Jonas,
Präsident der Ärztekammer für Vorarlberg
»WEBMED ist weitestgehend
selbsterklärend,
ich finde mich
sehr gut
zurecht.«
Dr. Petra Steger-Adami, Bregenz
Arzt im Ländle
11-2013
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