ARZT IN DER PRAX I S
Impfstoffe sowie Aktions-Apothe-
kenverkaufspreis:
• PREVENAR INJ.SUS 13 0,5ML
1 St.
72,40
• SYNFLORIX FSPR 0,5ML
1 St.
63,00
• PNEUMOvax 23
1 St.
25,90
Folgende Krankenkassen gewäh-
ren Zuschüsse beim Kauf eines
Pneumovax 23 oder Prevenar 13
Impfstoffes für Personen
ab 50
Jahren:
KV-Träger:
Zuschuss:
BVA
7,00
KFA Wien
7,00
BKK Mondi
20,00
BKK Zeltweg
7,00
SVA
7,00
KFA Graz
7,00
BKK Wiener
Verkehrsbetriebe
7,00
Folgende Krankenkassen gewäh-
ren Zuschüsse beim Kauf eines
Pneumovax 23 oder Prevenar 13
Impfstoffes für Personen erst
ab 60
Jahren:
KV-Träger:
Zuschuss:
VA für Eisenbahnen
und Bergbau
7,27
SVB
7,00
BKK Kapfenberg
7,30
BKK voestapline
Bahnsysteme
7,00
Diese Zuschüsse werden unabhän-
gig von der aktuellen Impfaktion
von 1. September 2014 bis 31. Au-
gust 2015 gewährt.
Das von der Kurie niedergelasse-
ne Ärzte empfohlene Impfhono-
rar für die Grippeimpfaktion be-
trägt
14,–.
Aktuelles aus dem Impfreferat
Pneumokokken-Impfaktion 1. September 2014 bis 28. Februar 2015:
A
ufgrund der Ebola-Situati-
on in Westafrika sind auch
im Bundesland Vorarlberg
Vorbereitungen für einen Ebola-
Verdachtsfall getroffen worden.
Die
Vorgangsweise im niedergelasse-
nen Bereich
ist wie folgt festgelegt:
1. Sollten Sie telefonisch oder in Ih-
rer Ordination mit einem Pati-
enten/einer Patientin konfron-
tiert sein, der/die die epidemio-
logischen Kriterien
• Aufenthalt in den letzten 21 Ta-
gen in einem betroffenen Land,
aktuell Sierra Leone, Liberia
und Guinea,
oder
• Kontakt mit einemwahrschein-
lichen oder bestätigten Ebola-
Fall (in oder außerhalb dieser
Länder) in den letzten 21 Tagen
und
• die klinischen Kriterien (Fieber
über 38,5 Grad Celsius und
Kopfschmerzen oder Erbrechen
oder Durchfall oder Bauch-
schmerzen oder Blutungen
oder Multiorganversagen)
erfüllt,
2. kontaktieren Sie die Notruf-
nummer der Landeswarnzentra-
le
0810 810 600
.
3. Von der Landeswarnzentrale wer-
den Sie von einem medizinischen
Fachexperten kontaktiert, der den
möglichen Verdachtsfall verifiziert.
4. Bei Bestätigung des Verdachtsfal-
les wird über die Landeswarn-
zentrale ein „Infektionstrans-
port“ mit besonders geschultem
Personal in einem besonderen
Fahrzeug in ein Abklärungszent-
rum durchgeführt.
5. Dort erfolgt die weitere Abklä-
rung mittels Blutabnahme und
eventuell erforderliche Behand-
lung des Patienten/der Patientin.
Als Zuweisender werden Sie umge-
hend vom Ergebnis des Ebola-Tests
informiert, was aber etwa 24 Stun-
den dauert.
Bis zum Eintreffen des Transpor-
tes ersuchen wir Sie,
• den Patienten/ die Patientin in
einem separaten Wartebereich
zu isolieren,
• keine Behandlung, keine Unter-
suchung oder Blutabnahme am
Patienten/an der Patientin vor-
zunehmen,
• einen Abstand von mind. 1 Me-
ter zur Patientin/ zum Patien-
ten einzuhalten.
Nehmen Sie bitte von allen Perso-
nen, die mit demVerdachtsfall Kon-
takt hatten, Name, Telefonnummer
und Adresse auf, um bei einer
Bestätigung des Ebola-Verdachtes
weitere Maßnahmen einzuleiten.
Bitte schicken sie den Patienten/
die Patientin nicht selbst oder mit
der „normalen“ Rettung in ein
Krankenhaus.
Weitere Informationen zum
Thema Ebola entnehmen Sie
bitte der ECDC-Homepage un-
ter folgender Adresse:
h t t p : / / e cdc . eu ropa . eu / en /
healthtopics/ebola_marburg_
fevers/Pages/index.aspx
Für die Vorarlberger Landesregie-
rung im Auftrag
gez. Dr. Wolfgang Grabher
Ebola-Verdachtsfall – Vorgangsweise
Mitteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 23. Oktober 2014.
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