AUS DER KAMMER
Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Vorarlberg
DerPreis derÄrztekammer fürVorarlberg 2016wirdnach folgendenRichtlinien ausgeschrieben:
1.Die eingereichtenwissenschaftlichenArbeiten oder Leistungen auf demGebiet der praktischenMedizin dürfennicht älter
seinals zwei Jahre,gerechnet vomBeginnderAusschreibungsfrist.AlsStichtaggiltderZeitpunktderPublikation.DieArbei
tenoder Leistungenmüssen inVorarlbergoder vonVorarlbergerÄrztinnenundÄrzten, die inderRegel befristet außerhalb
unseres Landes tätig sind, ausgeführt oder erbrachtwurden.
2.BeiGemeinschaftsarbeitenmussderHauptautor eindeutigdeklariert sein; ergilt alsderEinreichende.Habilitationsschriften
könnennicht berücksichtigtwerden.
3.Der(die)Autor(en) dürfen zumZeitpunkt derAusschreibungweder das 40. Lebensjahr vollendet (ZeitenderKinderkarenz
unddesPräsenzdienstes könnenhinzugezähltwerden),nochdenStatus einesUniversitätsprofessors innehaben. JederPreis
arbeit sindLebensläufedes (der)Autors (Autoren) beizufügen.
4.DerPreis kannuntermehrerenBewerbern geteiltwerden.
5.DieHöhedes Preises beträgt
E
4.000,–.
6.Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis spätestens Freitag 2. Dezember 2016 (Datum des Poststempels) bei der Ärzte
kammer fürVorarlberg, Schulgasse 17, 6850Dornbirn, einzureichen.
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| ARZT IM LÄNDLE
04-2016