Die medizinische Versorgung der Bevölkerung muss
permanent geänderten Rahmenbedingungen ange-
passt werden. Dies betrifft den medizinischen Fort-
schritt ebenso wie demographische Entwicklungen,
die Anspruchshaltung der PatientInnen und nicht
zuletzt ökonomische Veränderungen.
Mit der im letzten Jahr beschlossenen Gesund-
heitsreform wurden die Ausgaben im Gesundheits-
wesen an das Wirtschaftswachstum gekoppelt. Die
Konsequenz daraus ist eine Kostenbegrenzung bei
wachsendem Bedarf. Im stationären Bereich geben
der ÖSG sowie die Vereinbarungen zur Bundes- bzw.
Landeszielsteuerung den Rahmen vor. Die Gesund-
heitsreform sieht eine Steuerung im Gesundheitswe-
sen ausschließlich durch die Finanziers vor.
Die Ärztekammer ist nach wie vor in der Bundes-
gesundheitskommission sowie in den Gesundheits-
plattformen vertreten. Die in der Gesundheitsplatt-
form zu beschließenden Änderungen werden im Amt
der Vorarlberger Landesregierung vorbereitet. Die
Materie ist häufig komplex, die Vorschläge im ärztli-
chen Bereich sind nicht immer mit den betroffenen
Abteilungen abgestimmt. Die Ärztekammer hat eine
von vielen Stimmen und bemüht sich, trotz in der Re-
gel kurzer Vorbereitungszeit, die entsprechenden Un-
terlagen kammerintern zu besprechen und Position
zu beziehen. Da diese Entscheidungen für die betrof-
fene Ärzteschaft nicht immer zufriedenstellend sind,
haben die Präsidiumsmitglieder der Ärztekammer
für Vorarlberg an Gesundheitslandesrat Dr. Bernhard
den Wunsch herangetragen, angedachte Veränderun-
gen mit den betroffenen Fachgruppen und Abteilun-
gen zu diskutieren.
Diesem Wunsch wurde nun in Form eines ge-
sundheitspolitischen Dialogs entsprochen, der zwi-
schen dem Vorarlberger Gesundheitsfonds und der
Ärztekammer für Vorarlberg geführt wird und in
dessen Verlauf Ideen für die Verbesserung der Struk-
tur des Vorarlberger Spitalswesens gesammelt werden
sollen. Von März bis Juni 2014 lädt die Ärztekammer
verschiedene Fachabteilungen ein, Vorschläge für die-
ses Ziel zu diskutieren, die in weiterer Folge in Über-
legungen und Entscheidungen zur Weiterentwick-
lung der stationären Versorgung einfließen können.
Die Entscheidung, welche dieser Vorschläge berück-
sichtigt werden, ist eine politische und liegt nicht im
Kompetenzbereich der Ärztekammer. Allerdings si-
chert der Gesundheitsfonds zu, dass die Nichtberück-
sichtigung von Vorschlägen explizit begründet wird.
Einige Fachabteilungen haben sich der Diskussion
bereits gestellt, andere werden folgen. Ich lade die Ver-
treter der verschiedenen Abteilungen im Namen der
Ärztekammer für Vorarlberg ein, ihre Meinung zur
künftigen stationären Versorgung in die Diskussion
einzubringen.
Ihr Präsident
MR Dr. Michael Jonas
Gesundheitspolitischer Dialog Vorarlberg
C e t e r u m
Arzt im Ländle
03-2014
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