AUS DER KAMMER
Spezialisierung in
Palliativmedizin
BroschüreWiederein-
gliederungsteilzeit
Die Österreichische Ärztekammer hat imRah-
men der Regelung der Spezialisierungen eine
weitereSpezialisierung inPalliativmedizin fest-
gelegt.
FürMenschen,die inBeschäftigung stehenund
für längere Zeit physisch oder psychisch er-
krankt sind,besteht ab1. Juli 2017dieMöglich-
keit, mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitge
berin eineWiedereingliederungsteilzeit zu ver-
einbaren.
D
anach können Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte
für Anästhesie und Intensivmedizin, Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendheilkunde, Lun
genkrankheiten (Ausbildungsordnung 2006), Neurologie und
Urologie sowie Fachärzte der internistischen Sonderfächer eine
Ausbildung in Palliativmedizin in der Dauer von 18 Monaten
absolvieren, wobei aus der Ausbildung nachgewiesene gleich
wertige fachspezifische Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkei
ten in der Dauer von 6Monaten angerechnet werden können.
DieAusbildung erfolgt an anerkanntenSpezialisierungsstätten.
Ärzte, die bis 1. 7. nachweislich eine zumindest achtzehn
monatige Tätigkeit gemäß der Umschreibung des Fachgebiets
und den Spezialisierungsinhalten zurückgelegt und einDiplom
Palliativmedizin der Österreichischen Ärztekammer erworben
haben, sindberechtigt,dieSpezialisierung inPalliativmedizin zu
führen. Nähere Informationen zur Antragstellung nach dieser
Übergangsbestimmungwerdennoch veröffentlicht.
Z
urErleichterungderWiedereingliederung indenArbeits
alltag können Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen nach
langer Krankheit nunmehr ihre Arbeitszeit vorläufig
herabsetzen und somit schrittweise in den Arbeitsprozess zu
rückkehren (vgl. die Berichterstattung in der Juni-Ausgabe des
Arzt imLändle, Seite 13).
ZumZeitpunkt desAntrittsderWiedereingliederungsteilzeit
muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin arbeitsfähig und
der Krankenstand beendet sein. Es muss somit eine ärztliche
BestätigungüberdieArbeitsfähigkeit vorliegen.Diesekannauch
durchdenHausarzt erfolgen.
Unter
– Arzt und Beruf – Fragen
zumBerufsalltag finden Sie eine Broschüre des Bundesministe
riums fürArbeit,SozialesundKonsumentenschutzzurMöglich
keit derAusübung einerWiedereingliederungsteilzeit.
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| ARZT IM LÄNDLE
08-2017