AUS DER KAMMER
AUS S CHRE I BUNG VON KAS S ENVERTRAGSARZ T S T E L L EN
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Be-
stimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien
über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe August 2016 und im Internet
,
folgende
Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben:
1. Facharzt/Fachärztin eines internistischen Sonderfaches inHöchst
Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2018
(Neue Stelle)
2. Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Feldkirch
Niederlassungsbeginn: I.Quartal 2018, spätestens II. Quartal 2018
(Neue Stelle)
3. Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in Feldkirch
Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2017, spätestens I. Quartal 2018
(Nfg. Dr. Martin Franer)
1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, per Post oder händischer Abgabe ein-
gebracht werden undmüssen bis spätestens
15.09.2017, 12:00Uhr
, dort eingelangt sein.
2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen:
Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Ver-
tragsärzten erforderlichen Nachweise.
Für Facharztstellen eines internistischen Sonderfaches sind als Nachweis der fachlichen Zusatzqualifikation für Koloskopie und Gastroskopie folgende
Unterlagen vorzulegen: Nachweis gemäß der Richtlinie der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer über die
Durchführung und Verrechnung von gastrointestinal-endoskopischen Leistungen vom 01.07.2016.
Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obge-nannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der
Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird.
Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten
• bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITZ), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), tele
fonisch (05572 21900 46) oder per e-mail (
)
• bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per
Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per e-mail (
)
angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter
bzw.
zum Download zur Verfügung.
3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen vonAusschlussgründen im Sinne der Richtlinienwird für die unter
Punkt 1. und 2. ausgeschriebenen Stellen der 15.12.2017, und für die unter Punkt 3. ausgeschriebene Stelle der
30.09.2017
festgelegt.
5. FalscheAngaben sowie dieNichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Be-
wertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen – sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden - zumAusschluss des(r) Bewerbers(in)
vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der
Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG.
Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h.
Der Obmann: Manfred Brunner e.h.
Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h.
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| ARZT IM LÄNDLE
08-2017