ARZT IM LÄNDLE
01-2012
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M
it 7. Dezember 2011 ist eine
Medizinprodukteabgabenver-
ordnung in Kraft getreten. Diese
sieht vor, dass eine pauschalierte
jährliche Medizinprodukteabgabe zu
entrichten ist, wenn gegen Entgelt
Medizinprodukte an Letztverbrau-
cher abgeben werden (Definition
Medizinprodukte siehe unten). Die-
se Verordnung kann auch für Ärzte
relevant sein. Es wird empfohlen,
dies gegebenenfalls mit dem Steuer-
berater abzuklären.
Allgemeine
Begriffsbestimmungen
§ 2. (1) „Medizinprodukte“ sind al-
le einzeln oder miteinander ver-
bunden verwendeten Instrumente,
Apparate, Vorrichtungen, Software,
Stoffe oder anderen Gegenstände,
einschließlich der vom Hersteller
speziell zur Anwendung für diag-
nostische
oder
therapeutische
Zwecke bestimmten und für ein
einwandfreies Funktionieren des
Medizinprodukts eingesetzten Soft-
ware, die vom Hersteller zur An-
wendung für Menschen für folgen-
de Zwecke bestimmt sind:
1. Erkennung, Verhütung, Überwa-
chung, Behandlung oder Linde-
rung von Krankheiten,
2. Erkennung, Überwachung, Be-
handlung, Linderung oder Kom-
pensierung von Verletzungen oder
Behinderungen,
3. Untersuchung, Veränderung oder
zum Ersatz des anatomischen
Aufbaus oder physiologischer
Vorgänge oder
4. Empfängnisregelung und deren
bestimmungsgemäße Hauptwir-
kung im oder am menschlichen
Körper weder durch pharmakolo-
gische oder immunologische Mit-
tel noch metabolisch erreicht
wird, deren Wirkungsweise aber
durch solche Mittel unterstützt
werden kann. Dem neuen steht
ein als neu aufbereitetes Medizin-
produkt gleich.
Medizinprodukteabgabenverordnung
G
emäß Punkt XII. der Richtlini-
en für die Auswahl von Ver-
tragsärzten wird mitgeteilt, dass die
in der Oktober-Ausgabe des Arzt im
Ländle ausgeschriebenen Kassenver-
tragsarztstellen für
Allgemeinmedi-
zin
• in
Feldkirch-Innenstadt
(Nach-
folge Herr Dr. Hubert Dünser)
mit dem Erstgereihten Herrn
Dr.
Michael Alber
* in
Dornbirn-Rohrbach
(Stellen-
verlegung und Nachfolge Dr. Rolf
Heinz) mit dem Alleinbewerber
Herrn
Dr. Bruno Loitz
besetzt wer-
den.
Gemäß Punkt XII. der Richtli-
nien für die Auswahl von Ver-
tragsärzten wird mitgeteilt, dass die
in der November-Ausgabe des Arzt
im Ländle ausgeschriebenen Kas-
senvertragsarztstellen für
•
Orthopädie und orthopädische
Chirurgie im Bregenzerwald
(neue Stelle) mit dem Erstgereih-
ten Herrn
Dr. Thomas Wilde
,
•
Kinder- und Jugendpsychiatrie
in Bregenz
(neue Stelle) mit dem
Alleinbewerber Herrn
Dr. Wolf-
ramMetzger,
•
Frauenheilkunde und Geburts-
hilfe in Bludenz
(Nachfolge Dr.
Mufeed Matouk) mit dem Erst-
gereihten Herrn
Dr. Nikola
Kanazirev,
•
Allgemeinmedizin in Lustenau
(Nachfolge Dr. Wolfgang Häm-
merle) mit dem Alleinbewerber
Herrn
Dr. Bernhard Bader,
besetzt werden.
Für die Kassenvertragsarztstellen
für Allgemeinmedizin in Lustenau
(neue Stelle) und Schruns (Nach-
folge Dr. Werner Feuerstein) sind
keine Bewerbungen eingegangen.
Besetzung von Kassenvertragsarztstellen
D
ie Vollversammlung der Öster-
reichischen Ärztekammer hat
in ihrer Sitzung am 16. Dezember
2011 eine neue Qualitätssicherungs-
verordnung beschlossen, mit der
wesentliche Qualitätsmerkmale der
österreichischen Ordinationen fest-
gelegt und deren Einhaltung in der
Folge überprüft werden. Damit kann
auch die zweite österreichweite Eva-
luierungswelle aller Praxen der nie-
dergelassenen Ärztinnen und Ärzte
starten.
Dabei wird ein besonderes
Augenmerk auf folgende wesentliche
Kriterien gelegt: die Erreichbarkeit
einer Ordination, die Einhaltung
hygienischer Vorschriften, die Not-
fallausstattung, die Arzneimittelver-
fügbarkeit, die apparative Ausstat-
tung, die fachliche Qualifikation
und das Beschwerdemanagement.
Alle diese Arbeiten münden in
einen Qualitätsbericht an den Ge-
sundheitsminister und werden in
das zentrale Qualitätsregister der
Österreichischen Gesellschaft für
Qualitätssicherung und Qualitäts-
management in der Medizin GmbH
(ÖQMed) eingetragen.
Die neue Qualitätssicherungs-
verordnung inklusive Anlagen 1 und
2 kann auf der Homepage der
Österreichischen Ärztekammer un-
ter
-
grundlagen eingesehen und herun-
tergeladen werden.
Qualitätssicherung:
ÖÄK beschließt neue Qualitätssicherungsverordnung