AUS DER KAMMER
... aus der Kurie niedergelassene Ärzte
VON KURIENOBMANN VP DR . HARALD SCHLOCKER
Neuordnung des ärztlichenWochentags-Bereitschaftsdienstes
D
ie intensiven Verhandlun-
gen zwischen Gemeinde-
verband, Land und Ärz-
tekammer betreffend Fortführung
des freiwilligen ärztlichen Bereit-
schaftsdienstes an Wochentagen
konnten kürzlich erfolgreich ab-
geschlossen werden. Im Rahmen
einer Medieninformation hat die
Ärztekammer über die mit Ge-
meindeverband und Land getrof-
fene Neuregelung des freiwilligen
ärztlichen Bereitschaftsdienstes an
Wochentagen informiert.
Dabei wurden für diesen Be-
reitschaftsdienst, der die Zeit von
Montag, 7.00 Uhr bis Samstag, 7.00
Uhr umfasst, nachstehende zwei
Dienstmodelle vereinbart:
• Modell 1: 24-Stunden - Bereit-
schaftsdienst kurativ einschließ-
lich der Durchführung der To-
tenbeschau und Untersuchungen
nach dem Unterbringungsgesetz
• Modell 2: 7 bis 22 Uhr Bereit-
schaftsdienst kurativ einschließ-
lich der Durchführung der To-
tenbeschau und Untersuchungen
nach dem Unterbringungsgesetz
(von 22 bis 7.00 Uhr nur noch To-
tenbeschaubereitschaft)
Die Wahl des jeweiligen Dienstmo-
delles bleibt den einzelnen Gesund-
heitssprengeln überlassen. Die Fi-
nanzierung erfolgt wie bisher durch
das Land und die Gemeinden
Die Neuordnung des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes an Wochen-
tagen wurde aufgrund der vielen
Dienste und hohen Arbeitsbelas-
tung der betroffenen Ärztinnen und
Ärzte mit bis zu 70 Wochenstunden
notwendig. Mit der neuen Regelung
konnte nun eine für alle Beteiligten
gute Lösung gefunden werden, wo-
mit - bei wirksamer Entlastung der
Ärzte - der hohe Standard der allge-
meinmedizinischen Versorgung im
Land erhalten werden kann.
Dieser hausärztliche Bereit-
schaftsdienst auch unter der Woche
ist wichtig, um eine gute, möglichst
flächendeckende, medizinische Ver-
sorgung auch außerhalb der Ordi-
nationszeiten zu gewährleisten. Mit
den zwei Modellen kann auf die
Situation in den einzelnen Sanitäts-
sprengeln noch gezielter Rücksicht
genommen werden kann.
Derzeit leisten in Vorarlberg
rund 100 Ärztinnen und Ärzte die-
sen Bereitschaftsdienst.
Die Erreichbarkeit des jeweils
diensthabenden Arztes für All-
gemeinmedizin in den einzelnen
Gesundheitssprengeln kann wie
bisher den Vorarlberger Tageszei-
tungen, den Gemeindeblättern
sowie dem Internet unter www.
medicus-online.at /Notdienste ent-
nommen werden. Die Bekanntgabe
erfolgt aber auch im Wege der lan-
deseinheitlichen Bereitschaftsruf-
nummer 141 erfolgen.
Kurienobmann VP
Dr. Harald Schlocker
7. 5. 2014
ARZT IM LÄNDLE
06-2014
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