ARZT IN DER PRAX I S
Informationen zum Pensionskonto
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat uns mit Schreiben vom 19. Mai 2014
umVeröffentlichung nachfolgender Information ersucht:
Lehrgang ORDINATIONSASSISTENZ
Als Ordinationsassistentin benötigen Sie Freude am Umgang
mit Menschen, Interesse an medizinischen Fragen und ein
Flair für organisatorische und administrative Arbeiten!
In unserem Lehrgang erhalten Sie die gesetzlich vorgeschrie-
bene Ausbildung für die Arbeit in einer Arztpraxis. Unser
bewährtes Team freut sich auf Sie!
Kursbeginn:
Oktober 2014
Kursorte:
VHS Götzis und Krankenpflegeschule Feldkirch;
Fünf Abende im medizinischen Labor in Buchs
Kurskosten:
3.380,– EURO
HERMES AUSTRIA, Postfach 15, A-6960 Wolfurt,
Tel. +43 (0)650 340 14 70,
,
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AUSBILDUNGEN
FÜR DIE
ARZTPRAXIS SEIT
MEHR ALS 25 JAHREN!
D
ie SVA wirdmit ihrer Infor-
mation über das neue Pen-
sionskonto
ab Juni
2014
starten (Versand der schriftlichen
Informationen).Mit der Zusendung
übermitteln wir auch den aktuellen
Kontostand sowie eine Aufstellung
der Pensionszeiten.
Allgemein ist zum Pensions-
konto festzuhalten, dass es für Ver-
sicherte gilt, die ab dem 01.01.1955
geboren wurden. Eine Kontoerst-
gutschrift gibt es für Versicherungs-
zeiten vor dem 01.01.2005. Wenn
keine Versicherungszeiten vor dem
01.01.2005 vorliegen, gibt es keine
Kontoerstgutschrift. Diese Selbstän-
digen waren bereits von Anfang an
im neuen Pensionskontosystem. Für
alle anderen werden alle erworbenen
Ansprüche bis zum 31.12.2013 zu ei-
ner Erstgutschrift im Pensionskonto
zusammengefasst.
Diese Erstgutschrift hat der-
zeit nur vorläufigen Charakter,
weil beispielsweise die endgültigen
Einkünfte aus dem Jahr 2013 für
fast alle Selbständigen noch nicht
feststehen. Daher wurde für jene
Jahre, deren Einkommensteuer-
bescheid noch nicht rechtskräftig
ist, entsprechend der gesetzlichen
Vorschriften die Mindestbeitrags-
grundlage als Basis zur Berech-
nung herangezogen. In vielen
Fällen wird daher die Erstgut-
schrift noch höher werden, eine
Reduzierung ist ausgeschlossen.
Nach Kontrolle der Versichertenzei-
ten durch die Versicherten selbst und
nachdem alle Einkünfte bis Ende 2013
feststehen, erfolgt eine 2. Zusendung
(vom Zeitpunkt individuell unter-
schiedlich), in der die Erstgutschrift
als endgültig festgestellt wird. Dagegen
kann dann – ähnlich wie gegen einen
Pensionsbescheid – ein Rechtsmittel
ergriffen werden.
Nach Feststellung der Erstgutschrift
werden dann Jahr für Jahr ab 2014 die
Ansprüche auf das Pensionskonto „ge-
bucht“ (wie bei einem Sparbuch). Die
Erstgutschrift und die jährliche Teilgut-
schrift ergeben die Gesamtgutschrift.
Diese geteilt durch 14 ergibt die au-
genblickliche Pensionshöhe. Es kann
künftig somit jederzeit die aktuelle Pen-
sionshöhe eingesehen werden. Damit
wird durch das neue Pensionskonto die
Pensionsberechnung einfacher, klarer
und vor allem transparenter.
Alle betroffenen Ärztinnen und
Ärzte werden gebeten, die zugesand-
ten Unterlagen zu überprüfen und
mit dem Beiblatt mitzuteilen, ob Kor-
rekturen oder Ergänzungen von Ver-
sicherungszeiten vorzunehmen sind.
Dies ist wichtig, damit die Pensions-
ansprüche der Mitglieder lückenlos
erfasst sind und alle erworbenen Ver-
sicherungszeiten ausnahmslos be-
rücksichtigt werden können.
Als Service für Versicherte steht
die
bundesweit einheitliche Tele-
fonnummer 05 08 08 - 3073
für
telefonische Anfragen zur Verfügung.
Für Anfragen per E-Mail wird die
Adresse
ein-
gerichtet. Weiteres wird ein Pensions-
kontorechner entwickelt, mit dem
weitere Entwicklungen des Pensions-
kontos abgeschätzt werden können. Es
wird z.B. auch möglich sein zu sehen,
wie sich die Pension durch einen spä-
teren Pensionsantritt erhöhen wird.
Der Pensionskontorechner wird ab
Juni 2014 unter
-
rechner.at frei geschaltet werden.
ARZT IM LÄNDLE
06-2014
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