A
lle zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärz-
tinnen und Ärzte (also ausgenommen Turnusärztinnen
und -ärzte) sind verpflichtet, ihre Fortbildung alle 3 Jah-
re gegenüber der ÖÄK glaubhaft zu machen. Am
1. September
2016
wird durch die Österreichische Akademie der Ärzte erstmals
die Erfüllung der Fortbildungspflicht der Ärztinnen und Ärzte
überprüft.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die ein DFP-Diplom oder die ent-
sprechenden DFP-Punkte auf ihrem elektronischen Fortbildungs-
konto nachweisen können, haben die Erfüllung ihrer Fortbil-
dungspflicht glaubhaft gemacht.
Ärztinnen und Ärzte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden
von der Ärztekammer schriftlich kontaktiert und gebeten, ihre
Fortbildung nachzuweisen. Wird die Erfüllung der Fortbildungs-
pflicht nicht oder ungenügend nachgewiesen, ist mit disziplinar-
rechtlichen Sanktionen zu rechnen.
Es wird daher allen Ärztinnen und Ärzten, welche noch kein
DFP-Diplom besitzen, empfohlen, frühzeitig mit dem Sammeln
bzw. der Dokumentation der Teilnahmebestätigungen der be-
suchten Fortbildungsveranstaltungen zu beginnen.
Wichtige Inhalte des DFP-Neu
• Wahlmöglichkeit zwischen 1. September 2013 und 30. Juni 2017
In diesem Zeitraum können Ärztinnen und Ärzte wählen, ob sie
ihr Diplom nach den alten oder den neuen Bestimmungen der
DFP-Verordnung) erhalten wollen.
Beim Diplomantrag stehen bis 30.06.2017 folgende Optionen
zur Auswahl:
DFP-Punkte
Fortbildungszeitraum
Gültigkeit
150
3 Jahre
5 Jahre
250
5 Jahre
5 Jahre
Von den 250 Fortbildungspunkten sind mindestens 85 Punkte
durch Veranstaltungsbesuche (inkl. Qualitätszirkel) nachzuwei-
sen, die restlichen 165 Punkte können über andere DFP-aner-
kannten Fortbildungsangebote (z.B. E-Learning, Literaturstudi-
um, etc.) absolviert werden.
•
Die Approbation von E-Learning (inkl. Literaturstudium) ist zu-
künftig für drei Jahre gültig, statt bisher zwei Jahre.
•
Die „freie Fortbildung“ zu nichtmedizinischen Themen wurde
in „sonstige Fortbildung“ umbenannt.
•
Fortbildung innerhalb einer Krankenanstalt oder bei angestell-
ten Ärzten innerhalb desselben Rechtsträgers sollen maximal
zwei Drittel der anrechenbaren DFP-Punkte betragen. Bespre-
chungen des täglichen Arbeitsalltages zur Patientenversorgung
(z. B. Morgenbesprechungen, Tumorboards, Stationsübergaben
u.ä.) sind für das DFP-Diplom nicht anrechenbar.
•
Führung eines Fortbildungskontos für jeden in die Ärzteliste
eingetragenen Arzt durch die Österreichische Akademie der
Ärzte GmbH, worauf entweder durch den Arzt selbst oder durch
den ärztlichen Fortbildungsanbieter die Punkte direkt aufge-
bucht werden.
FORTBI LDUNG
DFP-Fortbildung neu:
VerpflichtendeDokumentationab1.9.2016
Online-Fortbildungskonto - Registrieren Sie sich jetzt
Die Verwaltung der Teilnahmebestätigungen und auch die Beantragung des DFP erfolgt am
besten durch die Einrichtung eines online Fortbildungskontos.
Klicken Sie auf der Startseite
auf den Menüpunkt „Jetzt registrieren“. Alles was Sie dazu brauchen,
ist Ihre ÖÄK-Arztnummer und eine individuelle Eröffnungskennung. Sollten Sie ihre ÖÄK-Arztnummer und Eröffnungs-
kennung nicht bei der Hand haben, fordern Sie diese unter
oder unter der Tel.Nr: 01/5126383-33 an.
Nach Abschluss ihrer Registrierung können Sie mit ihren ausgewählten Benutzerdaten jederzeit auf ihre E-Services,
Fortbildungskonto und Onlineliteraturstudium zugreifen.
Details zum DFP-Diplom finden sie auf:
· Weitere Infos unter
Hotline 01/5126383-33
ARZT IM LÄNDLE
06-2014
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