ARZT IN DER PRAX I S
Wir bitten Sie, die Information
weiterzugeben, dass Reisende, wel-
che die Arabische Halbinsel besu-
chen, strikte Hygienemaßnahmen
anwenden sollen.
Dazu zählen Handhygiene und
Vermeidung
• möglicherweise
kontaminierter
Lebensmittel (nicht vollständig
durchgegartes Fleisch, Rohmilch
insbesondere von Kamelen)
• von Kontakt mit Tieren (insbe-
sondere Kamele)
• von Kontakt mit Personen, welche
an einer Erkrankung der oberen
Atemwege leiden.
Personen, welche an einer Grund-
erkrankung wie z.B. Diabetes melli-
tus, chronische Lungen- oder Nie-
renkrankheiten, Immunsuppressi-
on leiden, sollen vor Antritt der
Reise auf die Arabische Halbinsel
Ihren Arzt konsultieren. Besuche-
rInnen der Arabischen Halbinsel,
die nach Ihrer Rückkehr Krank-
heitssymptome
(respiratorische
Symptome oder Diarrhoe) entwi-
ckeln sollen sich in ärztliche Be-
handlung begeben und die medizi-
nischen Einrichtung bereits vorab
von Ihrer Reisetätigkeit und mögli-
chen MERS-CoV Exposition unter-
richten.
Information betreffend MERS-CoV
Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. April 2014 über die aktuelle Lage bezüg-
lich Middle East Respiratory Syndrome - Coronavirus (MERS-CoV).
S
eit Mitte März 2014 steigt die
Zahl der auf der Arabischen
Halbinsel gemeldeten MERS-
CoV Fälle stark an: Laut des letzten
Rapid Risk Assessments des “Euro-
pean Centre for Disease Preventi-
on and Control” (ECDC) vom 24.
April 2014 wurden seit März 2012
bis 23. April 2014 weltweit 345 la-
borbestätigte MERS-CoV Fälle,
inklusive 107 Todesfälle gemeldet
(Letalität 31%). Von den 345 be-
stätigten Fällen handelte es sich
in 72 (21%) Fällen um Mitarbei-
terInnen des Gesundheitswesens.
MERS-CoV Fälle wurden in folgen-
den Ländern gemeldet:
• Saudi Arabien
(272 Fälle/81 Todesfälle)
• Vereinigte Arabische Emirate (42/9)
• Qatar (7/4)
• Jordanien (4/3)
• Oman (2/2)
• Kuwait (3/1)
Fälle außerhalb der Arabischen
Halbinsel:
• Großbritannien (4/3)
• Frankreich (2/1)
• Italien (1/0)
• Deutschland (2/1)
• Griechenland (1/0)
• Tunesien (3/1)
• Malaysien (1/1)
• Philippinen (1/0)
Zuletzt wurden weitere Fälle aus
Saudi Arabien und den Vereinig-
ten Arabischen Emiraten gemeldet.
Weiters wurde der erste - aus Saudi
Arabien importierte - MERS-CoV
Fall in Ägypten bestätigt (Stand:
27.4.2014, 16:30h ProMED). In
Frankreich, Tunesien und Großbri-
tannien fand auch lokal eine Über-
tragung unter PatientInnen statt,
welche sich nicht im Nahen Osten
aufhielten, allerdings in engem Kon-
takt zu bestätigten bzw. wahrschein-
lichen Fällen standen.
Viele der zuletzt gemeldeten Fäl-
le wurden in Krankenhäusern der
betroffenen Länder übertragen und
sind mit großer Wahrscheinlichkeit
auf eine Mensch-zu-Mensch Über-
tragung zurückzuführen. Etliche
der betroffenen MitarbeiterInnen
des Gesundheitspersonals zeigten
einen asymptomatischen bzw. oli-
gosymptomatischen Verlauf. Bei
Personen mit zugrundeliegenden
Erkrankungen (z.B.: Diabetes mel-
litus, Immunsuppression, chroni-
sche Lungen- oder Nierenerkran-
kungen etc.) besteht ein erhöhtes
Risiko für Komplikationen mit
schwerem Verlauf.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit
stellen Kamele ein Reservoir für das
MERS-CoV dar und könnten daher
eine Rolle bei der Übertragung des
Virus auf den Menschen spielen.
Derzeit ist die konkrete Trans-
mission noch unklar. Jedoch be-
richteten etliche PatientInnen über
Kontakt mit Kamelen. Es gibt der-
zeit keine molekular-virologischen
Hinweise auf eine erhöhte Trans-
missibilität des Virus.
Die Wahrscheinlichkeit, dass
mit MERS-CoV infizierte Personen
von der Arabischen Halbinsel in die
EU einreisen hat aufgrund der dor-
tigen epidemiologischen Situation
zugenommen.
Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
über Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit:
Über nachstehende Arzneispezialitäten ist an die in Betracht kommende
Ärzteschaft ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen imWege
der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ergangen:
Betreff:
Aktuelle Information betreffend Middle East Respiratory Syndrome -
Coronavirus (MERS-CoV)
Betrifft:
Sicherheitswarnung des BASG: Handy-App Mepha-App HCP
des Herstellers Mepha Pharma AG
Betreff:
Information des Bundesamtes für Sicherheit im
Gesundheitswesen über die Aufhebung der Zulassung oraler Metoclopramid
Formulierungen mit einer Stärke von mehr als 1mg/ml
Betrifft:
Pharmakovigilanz: Informationsschreiben des Bundesamtes zu Metoclopramid
Betreff:
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit über
Schistosomiasis Infektions-Cluster Südkorsika
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