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Ausbildung „Ordinationsassistenz“
NEU IM WI F I
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as Bundesgesetz „medizinische Assistenzberufe-Gesetz“ regelt die
Ausbildung der Ordinationsassistenz. Personen, die zur Ausübung der
Ordinationsassistenz berechtigt sind, dürfen die Berufsbezeichnung „Ordi-
nationsassistent“/„Ordinationsassistentin“ führen.
Das Berufsbild umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen in
ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen Ambu-
latorien nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht nach Maßgabe der ärztli-
chen Anordnung.
Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt 650 Stunden, wobei ca.
die Hälfte als Praktikum zu absolvieren ist.
Berufsbegleitende Ausbildung
Start: September 2014 • Anerkannter Abschluss
Persönliche Beratung:
Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie im WIFI Dornbirn –
Sandra Geißinger
T 05572/3894-471
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Monika Giselbrecht, Betr.oec.
T 05572/3894-466
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Facts:
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| ARZT IM LÄNDLE
06-2014