AIL_2013-04 - page 14

Sprechstunden
Servicestelle für Ausbildungsärzte
Die Kammer will sich verstärkt um die Bedürfnisse und
Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung zum Arzt für
Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden Ärztinnen und
Ärzte bemühen.
Dazu wird unter
eine eigene
E-Mailadresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein,
schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anlie-
gen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch
gerne Anregungen und Vorschläge entgegen.
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren
Sie uns!
Präsident
MRDr. Michael Jonas
Donnerstagnachmittag
nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Vizepräsidenten
1. Vizepräsident
Dr. Hermann Blaßnig
Donnerstag ab 16.30 Uhr
2. Vizepräsident
Dr. BurkhardWalla
Donnerstagnachmittag
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Kurie niedergelassene Ärzte
Obmann VP Dr. BurkhardWalla
Donnerstagnachmittag
Obmannstellvertreter:
MRDr. Harald Schlocker
Donnerstagnachmittag
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Kurie angestellte Ärzte
Obmann Dr. Hermann Blaßnig
Donnerstag ab 16.30 Uhr
Obmannstellvertreter:
Dr. Thomas Striberski
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Notarztfortbildung 2016
(gem. §40 Abs. 3 Ärztegesetz)
Termin:
8./9.Oktober 2016 (jeweils 8.00Uhr bis 18.00Uhr)
Ort:
Katastrophenzentrum (Landesfeuerwehrschule)
Florianistraße 1, 6800Feldkirch
Teilnahmegebühr:
250,–
Anmeldungen:Ab sofort!
DieTeilnahme erfolgt inderReihenfolge
derEinzahlungderKursgebühr auf dasKonto
bei derRaiffeisenbankDornbirn,
lautend auf Ärztekammer fürVorarlberg,Notfallmedizin
IBAN:AT443742000000020982
BIC: RVVGAT2B420
NachAnmeldeschlusswirdbei Zustandekommender Fort-
bildungbeiNichtteilnahmedieKursgebühr nicht rückerstattet.
DFP: 20Punkte
DieNotarztfortbildungwird vonBMW-Dornbirnunterstützt.
Anmeldeschluss:
2. September 2016
Ausschreibung: Preis der
Ärztekammer für Vorarlberg
Der Preis der Ärztekammer für Vorarlberg 2016
wirdnach folgendenRichtlinien ausgeschrieben:
1.Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten oder Leis-
tungen auf dem Gebiet der praktischen Medizin dürfen
nicht älter sein als zwei Jahre, gerechnet vom Beginn der
Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der
Publikation.DieArbeitenoder Leistungenmüssen inVor-
arlberg oder vonVorarlberger Ärztinnen und Ärzten, die
in der Regel befristet außerhalb unseres Landes tätig sind,
ausgeführt oder erbrachtwurden.
2.Bei Gemeinschaftsarbeitenmuss der Hauptautor eindeu-
tig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilita­
tionsschriftenkönnennicht berücksichtigtwerden.
3.Der(die)Autor(en) dürfen zumZeitpunkt derAusschrei-
bung weder das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der
Kinderkarenz und des Präsenzdienstes können hinzuge-
zählt werden), noch den Status eines Universitätsprofes-
sors innehaben. Jeder Preisarbeit sind Lebensläufe des
(der)Autors (Autoren) beizufügen.
4.DerPreis kannuntermehrerenBewerbern geteiltwerden.
5.DieHöhedes Preises beträgt
E
4.000,–.
6.Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis spätestens Frei-
tag, 2.Dezember 2016 (Datum des Poststempels), bei der
Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dorn-
birn, einzureichen.
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| ARZT IM LÄNDLE
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