In der auslaufenden Landtagsperiode hat sich die Ärz-
tekammer für Vorarlberg für die Anliegen der Ärzte-
schaft und die ärztliche Versorgung der Patientinnen
und Patienten sehr engagiert und einiges erreicht
(Betriebsvereinbarungen zur Aufrechterhaltung ei-
ner Rund-um-die-Uhrversorgung, Durchsetzung des
Turnusärztetätigkeitsprofil, Pilotprojekt Lehrpraxen
für Turnusärztinnen und Turnusärzte, Gehaltsreform
für angestellte Ärztinnen und Ärzte, Erprobung neuer
Arbeitszeitmodelle).
Wir sind selbstverständlich auch an gesundheits-
politischen Botschaften der Parteien interessiert, die
Erfahrung lehrt uns allerdings, dass Wahlkampfpro-
gramme nur bedingt von Relevanz sind. Wir betrach-
ten es nicht als Aufgabe der Kammer, uns ins Wahl-
geschehen der Landtagswahl einzubringen. Allerdings
werden wir uns nach der Neukonstituierung der Lan-
desregierung zu gesundheits- und standespolitischen
Themen – so wie bisher – zu Wort melden.
Wesentlich für die künftige medizinische Versor-
gung in Vorarlberg wird die Qualität und Attraktivität
der ärztlichen Ausbildung und der Arbeitsplätze in
den Krankenhäusern sein, um die Abwanderung ins
benachbarte Ausland in Grenzen zu halten. Dazu
wäre ein parteiübergreifendes Bekenntnis zu einem
langfristigen, stationären Versorgungskonzept mit der
Möglichkeit einer zuverlässigen Karriereplanung wün-
schenswert. Ebenso bedeutend ist die Erarbeitung
von Arbeitszeitmodellen, die den Interessen der Spi-
talsärztinnen und -ärzte entsprechen und die medizi-
nische Versorgung auf hohem Niveau garantieren.
Bei der Ausbildung ist nicht nur die Aufrechter-
haltung und Weiterentwicklung der stationären Ver-
sorgung zu berücksichtigen, sondern auch der Nach-
wuchsbedarf im niedergelassenen Bereich.
Die Attraktivität im niedergelassenen kassenärzt-
lichen Bereich muss ebenfalls gesteigert werden, um
weiterhin eine wohnortnahe Versorgung zu ermögli-
chen und alle Kassenstellen besetzen zu können. Das
ist zwar prinzipiell eine Aufgabe der sozialen Kran-
kenversicherungen, allerdings spielt hier künftig so-
wohl die Bundes- als auch die Landespolitik über die
Zielsteuerungsverträge eine Rolle. Denn jede Man-
gelversorgung im niedergelassenen Bereich hat Aus-
wirkungen auf die Arbeitsbelastung im stationären
Bereich.
Im Landtagswahlkampf sind die wahlwerbenden
Parteien um Abgrenzung bemüht, für eine zuverläs-
sige Planung der künftigen ärztlichen Versorgung ist
jedoch Konsens unter Einbeziehung der Standesver-
tretung ratsam. Das wünschen wir uns.
Ihr Präsident
MR Dr. Michael Jonas
Landtagswahlen
C E T E R U M
ARZT IM LÄNDLE
09-2014
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