Arzt in der Prax i s
S
eit Anfang 2010 ist im Rah-
men des Mutter-Kind-Pass-
Programms die Durchführung
eines oralen Glukosetoleranztests
in SSW 25 -28 vorgesehen, der wie
alle anderen Laboruntersuchungen
eine Voraussetzung für den Erhalt
des Kinderbetreuungsgeldes in
voller Höhe darstellt.
In medizinisch begründeten
Einzelfällen sollte jedoch von der
Durchführung des oralen Gluko-
setoleranztests Abstand genom-
men werden. Dies gilt insbesondere
wenn
• ein Diabetes mellitus (Nüchtern-
blutzucker >126 mg/dl ) bekannt ist
• oder eine spontane Blutzucker-
messung > 200 mg/dl ergeben hat
(Hinweis auf Diabetes mellitus)
oder
• bereits eine Diabetestherapie ein-
geleitet ist.
Ü
ber nachstehende Arzneispe-
zialitäten ist an die in Betracht
kommende Ärzteschaft ein Erlass
des Bundesministeriums für Ge-
sundheit und Frauen im Wege der
zuständigen
Bezirkshauptmann-
schaft ergangen:
Betrifft:
BASG-Information: Unterschiede
hinsichtlich des Thromboembolie-
Risikos unterschiedlicher kombi-
nierter oraler Kontrazeptiva; Be-
deutung von individuellen Risiko-
faktoren; Achtung auf Zeichen und
Symptome
Betrifft:
BASG-Information: Änderung der
maximalen Infusionsrate pro Stun-
de bei Kindern
PeriOLIMEL 2,5 % mit Elektro-
lyten – Emulsion zur Infusion
Zulassungsnummer: 1-29001
Wirksamer Bestandteil: Glucoselö-
sung mit Calcium, eine Lipidemul-
Nicht interpretierbar und deshalb
nicht zielführend ist ein oraler Glu-
kosetoleranztest, wenn die Schwan-
gere
• während des Tests unter Erbrechen
leidet; dies geschieht vor allem bei
• raschem Trinken (Sturztrunk)
und/oder Einnahme von warmen
Testlösungen
• an einem fieberhaften lnfekt leidet
• bis 4 Tage vor dem Test eine Glu-
kokortikoidgabe erhalten hat.
Die begründete Nichtdurchfüh-
rung ist gegebenenfalls im Mutter-
Kind-Pass zu vermerken. In solchen
Fällen darf dies aber nicht zumVer-
lust des Anspruchs auf den Erhalt
des Kinderbetreuungsgeldes in vol-
ler Höhe führen.
Hinweise für den Praxis-Alltag:
Nicht verwertbarer OGTT:
Sollte
der orale Glukosetoleranztest bei-
sion und eine Aminosäurenlösung
mit anderen Elektrolyten.
ZentroOLIMEL 3,3 % mit Elektro
lyten – Emulsion zur Infusion
Zulassungsnummer: 1-29002
ZentroOLIMEL 4,4 % mit Elektro
lyten – Emulsion zur Infusion
Zulassungsnummer: 1-29003
ZentroOLIMEL 5,7, % mit Elektro
lyten – Emulsion zur Infusion
Zulassungsnummer: 1-29005
ZentroOLIMEL 4,4 % –
Emulsion zur Infusion
Zulassungsnummer: 1-29004
ZentroOLIMEL 5,7 % –
Emulsion zur Infusion
Zulassungsnummer: 1-29006
Wirksamer Bestandteil: Glucoselö-
sung, eine Lipidemulsion und eine
Aminosäurenlösung
Betrifft:
Wichtige Information über das
Risiko schwerer Überempfindlich-
keitsreaktionen bei der Anwendung
intravenöser Eisenprodukte
spielsweise durch Erbrechen wäh-
rend des Tests, fieberhaften Infektes
oder Glukokortikoidtherapie (in
den letzten vier Tagen vor dem Test)
nicht durchgeführt bzw. verwertet
werden können, soll aus medizi-
nischen Gründen unbedingt eine
Wiederholung angestrebt werden,
gegebenenfalls auch nach der 28.
SSW!
Verrechnung:
Wurde bereits
ein MKP-OGTT abgerechnet und
muss dieser kontrolliert werden,
wird diese Kontrolle als kurativer
Fall abgerechnet.
OGTT bei 1. MKP Untersu-
chung:
Als kurativer Fall wird ein
ebenso vorgezogener OGTT abge-
rechnet, der aufgrund „hohen Risi-
kos auf Gestationsdiabetes“ bereits
im Rahmen der ersten MKP-Unter-
suchung oder zwischendurch indi-
ziert wird.
Betrifft:
Aufhebung des Erlasses des BMG
vom Okt. 2001 betreffend Arznei-
spezialitäten, die Clostridium botu-
lismus Toxin enthalten
Betrifft:
Sicherheitsinformation des BASG
zu den Produkten CEREFORM
®
breast implants and sizers des Her-
stellers CEREPLAS
Betrifft:
Sicherheitswarnung des Bundes-
amts für Sicherheit im Gesund-
heitswesen zur Emser Inhalations-
lösung des Herstellers Siemens &
Co GmbH und Co KG (Bad Ems,
Deutschland). Die gegenständli-
che Sicherheitswarnung betrifft die
Chargen 3X0017 und 4469 des Pro-
dukts „Emser Inhalationslösung“.
Diese Chargen sollten keinesfalls
angewendet werden.
Mutter-Kind-Pass, Kontraindikationen für oralen
Glukosetoleranztest
Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
über Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit
Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23. Jänner 2014
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| Arzt im Ländle
03-2014