Die Vorarlberger Landesregierung, der Vorarlberger Gemeindeverband und die Ärztekammer für Vorarlberg
haben in den Verträgen über die ärztliche Versorgung an Wochentagen sowie in den Gemeindearztverträgen
vereinbart, die Entschädigungsbeiträge entsprechend dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (Basis
1. 1. 1995) anzupassen. Für das Jahr 2014 ergeben sich somit nachstehende Leistungsentschädigungen:
Valorisierte Leistungsentschädigungen ab 1. Jänner 2014:
Bereitschaftsdienste, Gemeindearztverträge,
Atemschutzuntersuchungen, Herzschrittmacherentfernung
Arzt in der Prax i s
1) Bereitschaftsdienste
Die Entschädigungsbeiträge wurden entsprechend der Indexerhöhung um 2,03 % valorisiert. Diese Valorisierung
ist bei der Auszahlung der Bereitschaftsdienste an Wochentagen des 1. Quartales 2014 bereits berücksichtigt.
2) Gemeindeärzte
Die Indexerhöhung im Jahre 2013 betrug durchschnittlich 2,03 %. Zu den nachstehenden Beträgen muss noch
der Vorsteuerausgleich in Höhe von 4,5 % dazugerechnet werden.
Laut Mustergemeindearztvertrag
a) nach lit. a bis d
– Kilometergeld für Fahrten im Flachland
1,15
für Fahrten im Gebirge
1,68
für je 10 Gehminuten Fußweg
4,19
– Entschädigung für Zeitaufwand (ausgenommen Fahrzeit),
pro angefangene Stunde
125,65
– Gebühr für Aktenstudium bzw. sonstige Vorbereitungszeit,
pro angefangene Stunde
125,65
b) nach lit. e
– eine einfache Untersuchung, ausgenommen Eignung für Atemschutzgeräte
und psychiatrische Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz
62,82
– Eignung für Atemschutzgeräte
164,46
c) nach lit. f
– pro Bett monatlich (wenn es im Monat mindestens 2 Wochen belegt ist)
5,23
d) nach lit. g
– ein monatliches Pauschale in Höhe von
366,48
e) nach lit. h
– Kilometergeld wie nach lit. a
– an Wochentagen
136,12
– an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
152,46
– Nachtzuschlag (20.00 bis 07.00 Uhr)
36,65
3) Atemschutzuntersuchung
Für die Atemschutzuntersuchung wird ab 1. 1. 2014 ein Betrag von
164,46 zuzüglich eines Vorsteuerausglei-
ches in der Höhe von 4,5 % bezahlt.
4) Empfehlungstarif für Herzschrittmacherentfernung
Für die Herzschrittmacherentfernung bei Verstorbenen wegen Feuerbestattung soll der Tarif wie für die Toten­
beschau, das sind für das Jahr 2014
136,12, zur Anwendung kommen.
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| Arzt im Ländle
03-2014
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