I
n Österreich wurden 36 Fälle von
Masern, die Erkrankungsbeginn
im Jahr 2014 hatten, gemeldet, im
Vergleich zu 79 Fällen im gesam-
ten Jahr 2013, von denen 7 Fälle
als importiert gemeldet wurden.
Zwei Virusgenotypen (B3 und D8)
wurden nachgewiesen, in Wien und
Niederösterreich bei fünf Fällen der
Genotyp D8 und in Tirol und Salz-
burg bei zwei Fällen der Genotyp
B3. Der Masern-Ausbruch, der am
16. Dezember 2013 begann, umfasst
derzeit 34 Fälle (25 bestätigte, drei
wahrscheinliche und sechs mögli-
che Ausbruchsfälle) bei Personen
wohnhaft in Niederösterreich (26)
und Wien (8). Von diesen mussten
zwölf Patienten (35 %) im Kranken-
haus aufgenommen werden. Drei
E
s wird nochmals darauf hinge-
wiesen, dass die Festlegung der
Arzneimittellisten 1 und 2 gemäß
§§ 10 Abs. 1Z3 und 11 Abs. 1Z1
Sanitätergesetz-SanG in der gelten-
den Fassung, bzw. die Freigabe zur
Anwendung durch Notfallsanitä-
ter/innen in den Verantwortungs-
bereich des/der Arztes/Ärztin der
jeweiligen Einrichtung gemäß § 23
SanG fällt.
Fälle traten beim medizinischem
Personal auf und zehn Fälle in einer
anthroposophischen Schule.
Die angestrebten 95 % Durch-
impfungsrate mit zwei Dosen der
Masern-Mumps-Rötelnimpfung
werden in Österreich leider nicht
erreicht. Es werden zwei Imp-
fungen ab dem elften Lebensmo-
nat empfohlen. Hierbei sollte ein
Mindestabstand von vier Wochen
zwischen den zwei Impfungen ein-
gehalten werden. Die zweimalige
Impfung ist eine wichtige Voraus-
setzung, um einen ausreichenden
Schutz zu gewährleisten.
Die Impfung kann jederzeit,
nachgeholt werden. Nach der Ver-
abreichung von zwei Impfungen
besteht ein lebenslanger Schutz. Es
Die Festlegung durch den/die
Arzt/Ärztin hat grundsätzlich nach
Maßgabe der fachlichen und wis-
senschaftlichen Erkenntnisse und
Erfahrungen zu erfolgen und hat
den aktuellen Erkenntnisstand der
Medizin – im Sinne eines state-of-
the-art Qualitätsmaßstabes – wi-
derzuspiegeln.
In diesem Sinne wird seitens
des Bundesministeriums für Ge-
sind keine weiteren Auffrischungen
erforderlich. Alle Personen unter
45 Jahren, die keine oder nur eine
Teilimpfung bisher erhalten oder
keine Impfdokumentation verfüg-
bar haben, können die fehlenden
Impfungen kostenlos nachholen.
Um die Durchimpfungsrate in Ös-
terreich anzuheben, wurde in der
ersten Jänner-Woche eine Masern
Awareness Initiative vom BMG
gestartet. Eine Info-Folder kann
kostenlos im Bestellservice unter:
(
/
Publikationen_bestellen/) ange-
fordert werden und steht auch
zum gratis Download unter:
zur Verfü-
gung
sundheit die Aufnahme von Livo-
pan in die Arzneimittellisten 1 bzw.
2 aus fachlicher Sicht – insbesonde-
re auf Grund der möglichen Kom-
plikationen und Nebenwirkungen
sowohl für Patienten/-innen als
auch für die/den verabreichende/n
Notfallsanitäter/in – nicht befür-
wortet.
Masernausbruch in Österreich
Anwendung von Livopan im Rettungsdienst
Informationsschreiben des Gesundheitsministeriums vom 7. 2. 2014
Mitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 9. 1. 2014
Marktstr. 18 D, A-6850 Dornbirn
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