aus der Kammer
zur Kenntnis genommen. In diesem
kritisiert der EuGH den bestehenden
Gebietsschutz der Apotheken.
Landärzte sind erfahrungsge-
mäß der erste Ansprechpartner,
wenn es um den raschen und un-
bürokratischen Zugang zu Medika-
menten geht. Hausapotheken sind
daher ein wichtiger Beitrag zu einer
wohnortnahen medizinischen und
medikamentösen Betreuung und
zudem – gerade in peripheren Ein-
zugsgebieten mit wenig Patienten
– auch ein wirtschaftlich notwen-
diger Benefit für den Arzt, der sich
im ländlichen Bereich um die Pa
tientenversorgung bemüht.
Die kürzlich erfolgte Eröffnung
einer öffentlichen Apotheke in Be-
zau zeigt die Problematik des beste-
henden Apothekengesetzes für die
Allgemeinmedizinerstelle in Mellau
deutlich auf.
Im Zuge der durch die EuGH-
Entscheidung nun notwendig ge-
wordenen Neuregelung des Apo-
thekengesetzes wird daher einmal
mehr von der Politik eine dauerhaf-
te und tragfähige Lösung der Haus-
apothekenproblematik gefordert.
Medieninformation:
Forderung nach Lösung der
Hausapothekenproblematik
ImRahmen einer Medieninformation hat die Ärztekammer für Vorarlberg am 15. April 2014 die Poli-
tik aufgefordert, imZuge der durch eine EuGH-Entscheidung notwendig gewordene Neuregelung des
Apothekengesetzes endlich auch eine Lösung der Hausapothekenproblematik bei Landärzten vorzu-
nehmen.
D
ie ärztliche Versorgung im
ländlichen Raum durch
Allgemeinmediziner wird
auch in Vorarlberg zunehmend
schwieriger.
Aktuell zur Nachbesetzung freie
Stellen, wie in den Bregenzerwälder
Gemeinden Krumbach und Mellau,
finden trotz mehrfacher und sogar
österreichweiter Ausschreibungen
keine Bewerber. Für viele junge
Ärztinnen und Ärzte ist ein Land-
arztleben mit 70-Stunden Wochen,
vielen Nachtdiensten und ständigen
Bereitschaftsdiensten an den Wo-
chenenden mit zunehmend schwie-
riger werdenden wirtschaftlichen
Bedingungen und steigender Büro-
kratie nur noch schwer vorstellbar.
Zwar konnte kürzlich bei uns
im Lande mit der Einführung eines
Pilotprojektes für Lehrpraxen im
Zusammenwirken mit Bund, Land
und Gebietskrankenkasse ein erster
Schritt und Lösungsansatz in Rich-
tung besserer Ausbildungsbedingun-
gen erzielt werden, diese Maßnahme
alleine wird aber nicht ausreichen,
die ärztliche Versorgung auf dem
Land dauerhaft sicherzustellen.
Mit Interesse hat die Ärztekam-
mer für Vorarlberg daher das jüngst
veröffentlichte Urteil des EuGH zum
österreichischen
Apothekengesetz
16. 4. 2014
16. 4. 2014
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| Arzt im Ländle
05-2014