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Steuer-Checkliste vor Jahresende
• Gewinnfreibetrag; Der Gewinn-
freibetrag (GFB) steht allen natür-
lichen Personen unabhängig von
der Gewinnermittlungsart zu und
beträgt bis zu 13 % des Gewinns,
derzeit aber maximal 45.350
(vor 2013: 100.000
) pro Jahr.
Für Veranlagungsjahre 2013-2016
wurde nämlich der 13%-ige Satz
für den Gewinnfreibetrag auf Ge-
winne bis 175.000
eingeschränkt.
Für Gewinne zwischen 175.000
und 350.000
können nur mehr
7% und für Gewinne zwischen
350.000
und 580.000
4,5% als
GFB geltend gemacht werden. Für
Gewinne über 580.000
gibt es gar
keinen GFB mehr. Bis 30.000
Ge-
winn steht der GFB jedem Steuer-
pflichtigen automatisch zu (soge-
nannter Grundfreibetrag = 3.900
). Ist der Gewinn höher als 30.000
, so steht ein über den Grundfrei-
betrag hinausgehender (investiti-
onsbedingter) GFB nur zu, wenn
der Steuerpflichtige im betreffen-
den Jahr bestimmte Investitionen
getätigt hat.
• Möglichkeit der Sofortabsetzung
von Investitionen mit Anschaf-
fungskosen bis
400,– als geringe
Wirtschaftsgüter.
• Steuersparen durch Vorziehen
von Aufwendungen undVerschie-
ben von Erträgen bei Bilanzierern
bzw. Vorziehen von Ausgaben
und Verschieben von Einnahmen
bei Einnahmen-Ausgaben-Rech-
nern.
• Spenden aus dem Betriebsver-
mögen, Spenden an begünstigte
Institutionen (siehe Spendenliste
auf bmf-homepage) sind bis max.
10% des Gewinns des unmittelbar
vorangegangenen Wirtschaftsjah-
res steuerlich absetzbar.
• Bei Werkverträgen jeder Art müs-
sen die verschärften sozialversiche-
rungsrechtlichen Bestimmungen
beachtet werden. Zu beachten ist,
dass zwischen „freien Dienstver­
trägen“ (Meldepflicht bei der Ge-
bietskrankenkasse) und „echten
Werkverträgen“ (diese führen zur
sozialversicherungsrechtlichen Ein-
stufung als „neuer Selbständiger“)
unterschieden wird.
• Ende der Aufbewahrungspflicht
für Bücher und Aufzeichnungen
aus 2006; Zum 31. 12. 2013 läuft
die 7-jährige Aufbewahrungs-
pflicht für Bücher, Aufzeichnun-
gen, Belege etc. des Jahres 2006
aus. Diese können daher ab 1. 1.
2014 vernichtet werden. Beachten
Sie aber, dass Unterlagen dann
weiter aufzubewahren sind, wenn
sie in einem anhängigen Beru-
fungsverfahren (lt BAO) oder für
ein anhängiges gerichtliches oder
behördliches Verfahren (lt UGB)
in dem Ihnen Parteistellung zu-
kommt, von Bedeutung sind.
• Wichtig: Bei Verkauf von Wertpa-
pieren, welche 2009 zur Geltend-
machung des Freibetrages ange-
schafft wurden, muss unbedingt
die Behaltefrist von 48 Monaten
eingehalten werden.
• Kinderbetreuungskosten sind in
Höhe von
2.300,– pro Kind bis
zum 10. Lebensjahr steuerlich ab-
setzbar. Für Dienstnehmer kann
ein steuerfreier Zuschuss von ma-
ximal
500,– pro Kind ausbezahlt
werden.
• Durchführung von Reparaturen
und Instandhaltung (Rechnungs-
legung und Bezahlung 2013 erfor-
derlich)
• Unternehmer mit einem Jahres-
Nettoumsatz von bis zu 30.000
sind umsatzsteuerlich Kleinunter-
nehmer und damit von der Um-
satzsteuer befreit. Bei Inanspruch-
nahme dieser Kleinunternehmer-
regelung darf keine Umsatzsteuer
in Rechnung gestellt werden. Über-
dies geht der Vorsteuerabzug für
alle mit den Umsätzen zusammen-
hängenden Ausgaben verloren.
• Bei Lohnsteuerpflichtigen sind an-
dere Einkünfte (ohne Steuererklä­
rungspflicht) von insgesamt
730,–
möglich.
Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen.
Nachstehend einige kurz gefasste Hinweise auf wichtige Punkte. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ih-
ren Steuerberater.
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