Arzt in der Prax i s
Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
über Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit:
Empfehlungen des Obersten Sanitätsrats:
Senkung der Kaiserschnittraten
Über nachstehende Arzneispezia-
litäten ist an die in Betracht kom-
mende Ärzteschaft ein Erlass des
Bundesministeriums für Gesund-
heit und Frauen im Wege der zu-
ständigen Bezirkshauptmannschaft
ergangen:
Betrifft:
BASG-Information – NovoMix 30
FlexPen potentiell abweichender In-
sulingehalt
Betrifft:
Info über neue Kontraindikationen
und Warnhinweise bei der Anwen-
dung Diclofenac haltiger Arznei-
spezialitäten
Betrifft:
NovoMix
®
30 FlexPen
®
100 E/ml
Injektionssuspension in einem Fer-
tigpen
Seit Jahren weist die Kaiserschnittra-
te eine steigende Tendenz auf und
liegt mittlerweile bereits bei 29,4%.
Der Oberste Sanitätsrat hat sich im
Rahmen einer Arbeitsgruppe mit der
Thematik befasst und folgende Emp-
fehlungen erarbeitet, um ein weiteres
Ansteigen von Kaiserschnitten ohne
zwingende medizinische Indikation
zu vermeiden:
1. Umfassende Information vor
allem der erstgebärenden Frauen
über die Folgen einer Kaiserschnitt-
geburt insbesondere auch unter
Berücksichtigung langfristiger Aus-
wirkungen. Im Sinne einer Ausge-
wogenheit sollte eine solche Infor-
mation auch für die vaginale Spon-
tangeburt erarbeitet werden.
2. Der primäre Kaiserschnitt oh-
ne medizinische Indikation sollte vor
allem bei jungen Frauen mit dem
Wunsch nach mehreren Kindern be-
Betrifft:
Info zum Auftreten eines importier-
ten MERS-CoV-Falles in Spanien
Betrifft:
Info zum Auftreten von Botulis-
mus-Fällen bei Drogenkonsumen-
ten
Betrifft:
Neuerungen im Epidemiologischen
Meldesystem (EMS)
Betrifft:
Sicherheitswarnung betreffend ver-
schiedener In-vitro-Diagnostika des
Herstellers Camp Medica SRL
Betrifft:
Info des Bundesamtes für Sicherheit
im Gesundheitswesen über
– Jext
®
150 Mikrogramm Injektions-
lösung in einem Fertigpen:
sonders zurückhaltend eingesetzt wer-
den und erfordert eine umfassende
Aufklärung und Information der Frau.
3. Ein Zustand nach vorange-
gangener Kaiserschnittgeburt ist die
häufigste Ursache für einen neuerli-
chen Kaiserschnitt. Unter bestimm-
ten Voraussetzungen ist hier jedoch
eine Spontangeburt nicht nur mög-
lich, sondern kann auch angestrebt
werden. Entsprechende Leitlinien da-
für sollten von der Österreichischen
Gesellschaft für Geburtshilfe und
Gynäkologie ausgearbeitet werden.
4. Ein primärer Kaiserschnitt vor
der Schwangerschaftswoche 38+0 ist
zu vermeiden.
5. Die Beckenendlagengeburt
stellt ein Problem dar, da die entspre-
chende Expertise für eine Spontan-
geburt nur mehr in wenigen Zentren
in Österreich verfügbar ist. Hier wäre
an eine Zentralisierung zu denken.
Z-Nr. 1-29805
Chargen: 907941, 846320,
804925, 785383
– Jext
®
300 Mikrogramm Injektions-
lösung in einem Fertigpen:
Z-Nr. 1-29806
Chargen: 898800, 862828,
829806, 810357, 800189, 785379,
780784
Betrifft:
BASG-Information – AUSTAUSCH
– Jext
®
150 Mikrogramm Injektions-
lösung in einem Fertigpen:
Z-Nr. 1-29805
Chargen: 907941, 846320,
804925, 785383
– Jext
®
300 Mikrogramm Injektions-
lösung in einem Fertigpen:
Z-Nr. 1-29806
Chargen: 898800, 862828,
829806, 810357, 800189, 785379,
780784
6. Die Vermeidung von Mehr-
lingsgeburten vor allem im Rahmen
der Kinderwunschbehandlung ist
bereits durch entsprechende Emp-
fehlungen der zuständigen Gesell-
schaften in die Wege geleitet, eine
darauf basierende fachliche Leitlinie
der Österreichischen Gesellschaft für
Geburtshilfe und Gynäkologie wird
erarbeitet.
7. Kaiserschnittgeburten nur
zur Durchführung einer nachfol-
genden Eileiterunterbindung aus
Gründen der Kontrazeption sollten
nicht durchgeführt werden. Aus-
schlaggebend für eine Entscheidung
zur Sectio ist hier oftmals, dass die
Kosten einer Eileiterunterbindung
als eigener operativer Eingriff we-
sentlich höher sind als im Rahmen
eines Kaiserschnitts, wo eine Eileiter-
unterbindung oft nahezu kostenlos
angeboten wird.
Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. November 2013.
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