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Gesundheitstechnik
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Das erfahrene Team von EDV-Medizintechnik Bitsche vernetzt seine bewährte
Ordinationssoftware und Kommunikationstechnik optimal und rüstet Röntgenanlagen
mit maßgeschneiderter Digitaltechnik auf. Eine besondere Herausforderung haben die
Spezialisten erst kürzlich gemeistert: Es galt, eine Ordination mit zwei Standorten - im
Kindercampus Höchst und in Bregenz - unter einen Hut zu bringen.
Rezeptgebühr sowie Mindestbetrag für die Kostenbeteiligung für
Heilbehelfe und Hilfsmittel 2014
Mitteilung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger vom 19. 11. 2013 – Rezeptgebühr 2014
€
5,40,–
Die Rezeptgebühr wird im Jahr
2014
€
5,40 betragen. Hierbei wird
von der Aufwertungszahl 1,022 aus-
gegangen.
Anbei auch eine Information
über die Befreiung von der Rezept-
gebühr für das Jahr 2014, ausge-
hend von den Ausgleichszulagen-
Richtsätzen. Der Mindestbetrag für
den Kostenanteil der Versicherten
bzw. des Versicherten bei
Gewährung von Heilbehelfen
und Hilfsmitteln wird im Jahr 2014
€
30,20 betragen (20 % der tägli-
chen Höchstbeitragsgrundlage).
Die Befreiung von der Rezeptge-
bühr wird bewilligt:
Ohne Antrag
• für Bezieherinnen bzw. Bezieher
von Geldleistungen, bei denen
schon anlässlich der Zuerkennung
dieser Leistung die besondere so-
ziale Schutzbedürftigkeit festge-
stellt wurde.
Beispiele:
– Pension mit Ausgleichszulage
(Für Bezieherinnen bzw. Bezieher
einer Ausgleichszulage mit einem
Ausgedinge gelten Sonderbestim-
mungen
– Ruhe- oder Versorgungsgenuss
mit Ergänzungszulage
Die Rezeptgebührenbefreiung ist
für die Ärztinnen bzw. die Ärzte bei
Abfrage der e-card-Serverdaten er-
sichtlich.
• Für Patientinnen bzw. Patienten
mit anzeigepflichtigen übertrag-
baren Krankheiten
Auf Antrag bei der zuständigen
Krankenkasse
• für Personen, deren monatliche
Einkünfte
€
857,73 für Alleinste-
hende,
€
1.286,03 für Ehepaare
nicht übersteigen.
Diese Beträge erhöhen sich für je-
des Kind um
€
132,34.
• für Personen, die infolge von Lei-
den oder Gebrechen überdurch-
schnittliche Ausgaben nachweisen,
sofern die monatlichen Einkünf-
te
€
986,39 bei Alleinstehenden,
€
1.478,93 bei Ehepaaren, nicht
übersteigen; für jedes weitere Kind
sind
€
132,34 hinzuzurechnen. Le-
ben im Familienverband der Versi-
cherten bzw. des Versicherten Per-
sonen mit eigenem Einkommen,
so ist dies zu berücksichtigen.
Für Pensionsbezieherinnen bzw.
Pensionsbezieher mit einem Aus-
gedinge gilt eine Sonderregelung
(abweichende Grenzbeträge).
Die Kurienversammlung der Niedergelassenen
Ärzte hat festgelegt, den ab 1. Februar 2012 gel-
tenden Privatpunktewert in der Höhe von
€
3,– zu
belassen.
Den Ärztinnen und Ärzten bleibt es jedoch freige-
stellt, den Punktewert zwischen technischen Leis-
tungen und Ordinationsleistungen bzw. Visiten
differenziert zum Ansatz zu bringen. Der Punk-
tewert von
€
3,– soll in diesem Sinne als Durch-
schnittswert betrachtet werden.
Empfohlener
Privatpunktewert
Arzt im Ländle
12-2013
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