»Bereits
14 Tage
nach der Umstellung
ist eine
Erleichterung spürbar
.
Wir sind froh, dass wir zu
WEBMED
gewechselt sind«
Dr. Franz Riedl, Bregenz
Dokumentations-Checkliste bei
Gewaltverletzungen
Die österreichischen Ärztekammer hat einen überarbeitetenVerletzungs-Dokumentationsbogen, der
im Rahmen des Projektes MedPol (Medizin-Polizei) von Expertinnen und Experten der Gerichtsme-
dizin, der österreichischen Ärztekammer, des Opferschutzes und des Bundesministeriums für Inne-
res erstellt wurde, übermittelt. Die Verwendung des vorgeschlagenen Dokumentationsbogens durch
die/den (erst- )behandelnde(n) Ärztin/Arzt basiert auf freiwilliger Basis und geht über die ärztliche
Dokumentationspflicht gemäß § 51 Ärztegesetz hinaus. Die Ärzte sind darüber hinaus im Rahmen
der Behandlung nicht verpflichtet Beweise für ein späteres Gerichtsverfahren zu sichern.
G
ewalt tritt in allen Al-
tersgruppen und in allen
Gesellschaftsschichten in
verschiedensten Ausprägungen auf.
Neben dem Zufügen von körperli-
chen Verletzungen und Schmerzen
zählen dazu ebenso Taten, die emo-
tionales Leid und/oder psychischen
Schaden bei den Betroffenen her-
vorrufen, deren Rechte einschrän-
ken oder die Persönlichkeit und
Würde beeinträchtigen. Die Folgen
sind umso gravierender, wenn die
Gewalt von nahe stehenden Per-
sonen ausgeht. Diese Erfahrungen
können schwere seelische Schäden
und Krankheitsbilder hervorru-
fen, wie posttraumatische Belas-
tungsstörungen, psychosomatische
Leiden bis hin zu selbstbeschädi-
gendem Verhalten und Suizid. Kör-
perliche Misshandlungen können
gleichfalls vielfältige Verletzungen
und Beschwerden verursachen und
in Einzelfällen sogar tödlich enden.
Viele Betroffene verschweigen aus
Scham und/oder Angst vor ihren
Peinigern die wahren Ursachen
ihrer Leiden. Da häufig Ärztinnen
und Ärzte die ersten und oftmals
einzigen Ansprechpersonen für die
Opfer sind, ist das Erkennen von
erlittener Gewalt nicht nur aus-
schlaggebend für die konkrete Hilfe
in der Notsituation, sondern auch
für die Aufklärung der Gewalttat.
Sicherlich können ÄrztInnen allein
problematische Lebenssituationen
Gewaltbetroffener nicht lösen bzw.
deren Gewaltsituation beenden,
sie können aber als Schnittstelle
zwischen Opfern, spezialisierten
Schutzeinrichtungen und Polizei
fungieren.
Ungeachtet der gesetzlich nor-
mierten Anzeigepflicht (näheres
siehe
) kann eine
sorgfältige und umfassende Doku-
mentation der Verletzungsbefunde
die Opfer in ihrer rechtlichen Po-
sition und im Rahmen der gericht-
lichen Aufarbeitung des Vorfalles
unterstützen.
Die Verwendung von standardi-
sierten Checklisten auf freiwilliger
Basis (und allenfalls eine zusätzli-
che fotografische Dokumentation)
erweisen sich sowohl für die Ärzte
als auch für die Patientin als hilf-
reich und kann die Tätigkeit der
Ärzte erleichtern und unterstützen.
Hinweis:
Der Dokumentationsbogen ist auf
der Kammerhomepage unter www.
arztinvorarlberg.at (Arzt und Be-
ruf/Beruf- und Standesrecht/Ärzt-
lichen Anzeigepflicht) abrufbar.
Arzt im Ländle
12-2013
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