Fortbi ldung
31. 3. 2018 umgestellt. Auf Anfrage
erhält die Ärztin/der Arzt das neue
DFP-Diplom mit einer Gültigkeit
von 5 Jahren auch in Papierform.
Die Ärztin/der Arzt haben also bis
31. März 2018 Zeit, 250 Fortbil
dungspunkte für das Folgediplom
zu sammeln.
Umbenennung freie Punkte in
sonstige Punkte
Das DFP-System kannte früher
„freie Punkte“ im Gegensatz zu
Fachpunkten. Diese Terminolo
gie war verwirrend, sodass „freie
Punkte“ in „sonstige Punkte“ um
benannt wurden. Inhaltlich hat
sich dadurch nichts verändert.
Fortbildungen bei Dienstgeber -
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Fortbildungen innerhalb einer
Krankenanstalt bzw. innerhalb des
selben Rechtsträgers sollen maxi
mal zwei Drittel der anrechenbaren
DFP-Punkte betragen. Besprechun
gen des täglichen Arbeitsalltages,
wie z.B. Morgenbesprechungen,
gelten nicht als anrechenbare Fort
bildungen. Dieser Punkt ist vor al
lem für angestellte Ärztinnen und
Ärzte relevant und soll sicherstel
len, dass diese nicht verpflichtet
werden können, die gesamte Fort
bildung beim eigenen Dienstgeber
zu absolvieren.
Zeiten der Berufsunterbrechung –
Antrag auf Verlängerung des
DFP-Fortbildungszeitraums
Zeiten der Berufsunterbrechung,
wie z.B. Mutterschutz- und Ka
renzzeiten, aber auch längere Aus
fälle durch Unfall oder Krankheit,
können nunmehr auf Antrag der
Ärztin/des Arztes den DFP-Fortbil
dungszeitraum verlängern und er
leichtern es somit den Betroffenen
ihrer
Fortbildungsverpflichtung
nachzukommen. Der entsprechen
de Antrag ist in der Landesärzte
kammer einzubringen.
Supervision | Anrechnung als
Fach- oder sonstige Punkte
Supervision ist künftig für folgende
Fachärztinnen und -ärzte als Fach
punkte anrechenbar:
• FachärztInnen für Psychiatrie und
psychotherapeutische Medizin
• FachärztInnen für Psychiatrie
• Fachärzte für Psychiatrie und
Neurologie
• FachärztInnen für Neurologie
und Psychiatrie
• FachärztInnen für Kinder- und
Jugendpsychiatrie sowie
• ÄrztInnen, die ein ÖÄK Diplom
Psychotherapeutische Medizin be
sitzen.
Für alle anderen Ärztinnen und
Ärzte ist Supervision als sonstige
Punkte anrechenbar.
Hospitationen
Hospitationen sind als DFP-Punkte
anrechenbar (max. 6 Punkte pro
Tag) und müssen NICHT mehr der
Landesärztekammer vorab gemel
det werden. Diese können mit der
Bestätigung der hospitierten Ein
richtungen über Dauer und Um
fang der Hospitation auf dem Fort
bildungskonto eingetragen werden.
Glaubhaftmachung der
Fortbildung
Alle zur selbständigen Berufsaus
übung berechtigten Ärztinnen und
Ärzte (also ausgenommen Turnus
ärztinnen und -ärzte) müssen ihre
Fortbildung alle drei Jahre gegen
über der Österreichischen Ärzte
kammer glaubhaft machen.
Beschlossen wurde, dass erst
mals am
1. September 2016
und ab
dann alle drei Jahre die Glaubhaft
machung durch die Österreichische
Ärztekammer bzw. die Österreichi
sche Akademie der Ärzte überprüft
wird.
Am 1. September 2016 verifi
ziert die Österreichische Akademie
der Ärzte erstmals, welche Ärztin
nen und Ärzte ein DFP-Diplom
oder 150 DFP-Punkte nach den
DFP-Kriterien auf ihrem elektroni
schen Fortbildungskonto gebucht
haben. Ärztinnen und Ärzte, die
diese Kriterien erfüllen, haben die
Erfüllung ihrer Fortbildungsver
pflichtung glaubhaft gemacht.
Ärztinnen und Ärzte, die die
se Kriterien nicht erfüllen, werden
von der Ärztekammer schriftlich
kontaktiert und gebeten, ihre Fort
bildung gegenüber der ÖÄK nach
zuweisen. Wird die Erfüllung der
Fortbildungspflicht nicht oder un
genügend nachgewiesen, ist mit ei
ner Disziplinaranzeige zu rechnen.
3.Was bedeuten die
Änderungen in der
DFP-Verordnung für
Fortbildungsanbieter
Offenlegung von Interessenskon
flikten;
Ärztliche Fortbildungsan
bieter und Vortragende müssen ge
genüber der Österreichischen Ärz
tekammer und den Teilnehmern
offen legen, ob ein persönliches
oder wirtschaftliches Verhältnis zu
einem kommerziellen Unterneh
men im Zusammenhang mit dem
Fortbildungsinhalt der jeweiligen
Fortbildung besteht.
Ablehnung der Approbation;
Die Gründe der Ablehnung der Ap
probation werden erweitert. Hin
weise des Veranstalters, die den An
schein erwecken, dass eine (noch)
nicht approbierte Fortbildung
DFP-Punkte erhält, können zur Ab
lehnung des Approbationsantrages
führen.
Stellt sich nach der Fortbildung
heraus, dass der Approbation zu
grunde liegende Voraussetzungen
und Pflichten nicht eingehalten
werden, kann die Approbation
rückwirkend wieder entzogen wer
den.
Neue Bedingungen für die
Zulassung von DFP approbierten
Veranstaltungen
Durch die ÖÄK wurde geregelt,
dass bei der Zulassung von DFP ap
probierten Veranstaltungen
• Einzelpersonen
• Gruppenpraxen oder Ambulato
rien sowie
• Unternehmen, die Medizinpro
dukte, Arzneimittel, Nahrungser
gänzungsmittel und/oder Lebens
mittel herstellen oder vertreiben
als alleinige, inhaltlich verantwort
liche Anbieter von DFP-Fortbil
dung
nicht
anerkannt werden.
Nach wie vor erlaubt ist die
Unterstützung von Fortbildungen
durch Sponsoren. Allerdings muss
das Sponsoring transparent ge
macht werden.
Ausführliche Informationen zur
neuen Diplomregelung erhalten
Sie unter:
E-Mail:
oder
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| Arzt im Ländle
09-2013