Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
über Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit
Mautbefreiung bzw. Mautpflicht für „Blaulicht-Fahrzeuge“
Mitteilung der Asfinag Maut Service GmbH vom 5. Juli 2013
Über nachstehende Arzneispezialitä­
ten ist an die in Betracht kommende
Ärzteschaft ein Erlass des Bundes­
ministeriums für Gesundheit und
Frauen imWege der zuständigen Be­
zirkshauptmannschaft ergangen:
Betreff:
Informationen über wichtige Än­
derung der Frequenz der Serum-
Leberfunktionsuntersuchungen für
Hepatotoxizität bei der Anwendung
von Votrient (Pazopanib)Votrient
200mg Filmtabletten
Z-Nr.: EU/1/10/628/001-002
Votrient 400mg Filmtabletten
Z-Nr.: EU/1/10/628/003-004
Wirksame Bestandteile: Pazopanib
Zulassungsinhaber: Glaxo
Betreff:
Information über die sichere An­
wendung von Erivedge und Infor­
Wir möchten Sie informieren, dass
mit 1. Juli 2013 die neue Maut­
ordnung gültig ist. Diese kann auf
unserer Webseite
eingesehen werden.
Eine Änderung dieser Mautord­
nung (Teil A1, Punkt 2.3 und Teil B,
Punkt 3.3) betrifft die Klarstellung,
welche Blaulichtfahrzeuge im Sin­
mation zum Erivedge Schwanger­
schaftsverhütungs-Programm
Erivedge 150 mg Hartkapseln
Z-Nr.:EU/1/13/848/001
Wirksame Bestandteile: Vismodegib
Zulassungsinhaber: Roche
Betreff:
Information des Bundesministe­
riums für Gesundheit über West-
Nil-Virus
Das Bundesministerium für Gesund­
heit teilt mit, dass bei einem Patien­
ten, der mit neurologischer Symp­
tomatik hospitalisiert wurde, West-
Nil-Virus nachgewiesen wurde. Es
handelt sich hierbei nach bisheriger
Kenntnis um einen endogenen spo­
radischen Fall.
Das Risiko, in Österreich an West-
Nil-Fieber zu erkranken, ist sehr
gering. Obwohl es derzeit keinerlei
Hinweise für ein gehäuftes Auftreten
ne des §5 Abs. 1Z 1 BStMG von der
Mautpflicht ausgenommen sind.
Bitte beachten Sie, dass für Kraft­
fahrzeugen, an denen gemäß § 20
Abs. 5 KFG Scheinwerfer oder Warn­
leuchten mit blauem Licht sichtbar
angebracht sind, seit 1. 7. 2013 eine
Ausnahme von der Mautpflicht nur
dann besteht, wenn den im Bescheid
des West-Nil-Virus in Österreich gibt,
sollte bei Infektionen des Zentralner­
vensystems – vor allem in den Som­
mermonaten und bei älteren Perso­
nen – auch an die Möglichkeit dieser
Virusinfektion gedacht werden.
Es sollte bei Reiserückkehr aus
Endemiegebieten (z.B. USA) – ins­
besondere in den Sommermonaten
– an die Möglichkeit einer West-Nil-
Virus Infektion gedacht werden.
Das ECDC publiziert regelmä­
ßig aktuelle Informationen über
die Situation in Europa (siehe dazu:
ECDC,West Nile fever maps, http://
ecdc.europa.eu/en/healthtopics/
west_nile_fever/West-Nile-fever­
maps/Pages/index.aspx).
Die Ärztinnen und Ärzte wer­
den darauf hingewiesen, dass bei
einschlägiger neurologischer Symp­
tomatik auch die Möglichkeit einer
Infektion mit dem West-Nil-Virus
bedacht wird.
erteilten Auflagen und Bedingungen
entsprochen wird.
Nähere Informationen:
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
Helga D. Sejdijov
Alpenstraße 99, A-5033 Salzburg
Tel. +43 (0) 50108 12874
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Info: Wolfgang Berchtold T 0664 /4608758
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