• Pos. 91 – Erste Ordination über
ärztliche Zuweisung bei Ordi
nations- und Apparategemein
schaften mit 26 Punkten
Diese Pos. ist anstelle der Pos. 50 zu
verrechnen, wenn ein Patient im
gleichen Quartal bereits den ande
ren Facharzt der gleichen Fachrich
tung/des gleichen Additivfaches der
Ordinations- und Apparategemein
schaft mit oder ohne Zuweisung in
Anspruch genommen hat.
• Pos. 92 – Erste Ordination über
ärztliche Zuweisung bei Ordi
nations- und Apparategemein
schaften mit 23 Punkten
Diese Pos. ist anstelle der Pos. 51
zu verrechnen, wenn ein Patient im
gleichen Quartal bereits den ande
ren Facharzt der gleichen Fachrich
tung/des gleichen Additivfaches der
Ordinations- und Apparategemein
schaft mit oder ohne Zuweisung in
Anspruch genommen hat.
• Pos. 93 – Erste Ordination ohne
ärztliche Zuweisung bei Ordi
nations- und Apparategemein
schaften mit 15 Punkten
Diese Pos. ist anstelle der Pos. 52 zu
verrechnen, wenn ein Patient im
gleichen Quartal bereits den ande
ren Facharzt der gleichen Fachrich
tung/des gleichen Additivfaches der
Ordinations- und Apparategemein
schaft mit oder ohne Zuweisung in
Anspruch genommen hat.
Achtung: Die Pos. 19 und 91 bis
93 gelten nur für Ordinations- und
Apparategemeinschaften, die nach
dem 1. 7. 2013 mit Zustimmung
von Kurie und Kasse neu gebildet
werden; sie gelten nicht für bereits
bestehende Ordinations- und Ap
parategemeinschaften).
• Pos. 235 –Wechseln von Magen
austauschsonden (Gastrotube)
mit 14 Punkten
• Pos. 236 –Wechsel von suprapu
bischen Blasenkathetern mit 14
Punkten
• Pos. 239 – Heilmittelberatungs
gespräch mit 10 Punkten wie
folgt:
Limit: verrechenbar max. in 10 %
der abgerechneten Fälle bei Allge
meinmedizinern und max. in 5 %
bei Fachärzten aller in der Honorar
ordnung geregelten Fachgruppen
mit Ausnahme der Fachgruppen
Radiologie und med. und chem.
Labormedizin.
Die Position kann für folgende
Leistungen verrechnet werden:
a) Durchforsten von vorhandenen
oder vom Patienten mitgebrachten
Medikamentenlisten unter Berück
sichtigung von Neben- und Wech
selwirkungen etc. Aktualisierung
der Medikation durch Überprü
fung der Indikation, um unnötige
Heilmittelverordnungen bzw. Dop
pelverordnungen zu vermeiden
und/oder
b) Gespräch mit dem Patienten/der
Patientin zur Ein- und Umstellung
auf dem Ökotool entsprechende
kostengünstige Präparate (wirk
stoffgleich, wirkstoffähnlich oder
Biosimilars) und/oder
c) Empfehlung von heilmittelerset
zenden Maßnahmen inkl. Hand
lungsanleitungen (z.B. Hausmittel,
Verhaltensänderungen im Lebens
stil).
Das Heilmittelberatungsgespräch
hat mind. 5 -10 Min. zu dauern.
Der Arzt führt das Gespräch
persönlich. Die Gesprächsführung
mit Eltern von Kindern bzw. Ange
hörigen/Pflegepersonen von Men
schen mit besonderen Bedürfnissen
ist zulässig. Das Gespräch muss sich
auf mindestens einen der aufgelis
teten Themenkreise (a - c) beziehen
und ist in Stichworten in der Arzt
dokumentation zu dokumentieren
5. SVB-Punktewert
Der SVB-Punktewert wird ab 1. 1.
2013 um 2 % und ab 1. 1. 2014 um
weitere 2 % erhöht. Ab 1. 1. 2015
wird dieser gleich wie der VGKK-
Punktewert valorisiert.
6. Job-Sharing
Folgende 3 Modelle für Job-Sharing
werden geschaffen:
a) vorübergehendes Job-Sharing für
längstens 6 Jahre mit grundsätzlich
freier Auswahl des Teilungspartners
b) dauerhaftes Job-Sharing – hier
finden die Reihungsrichtlinien bei
der Auswahl des Teilungspartners
Anwendung
Arzt im Ländle
09-2013
|
9