anerkannte Fortbildungsangebote
(z.B. E-Learning, Literaturstudi
um, etc.) absolviert werden.
Die Umstellung von drei auf fünf
Jahre hatte mehrere Gründe. Nach
dem das Ärztegesetz die Fortbil
dungspflicht jetzt genauer um
schreibt, wollte man den Ärztinnen
und Ärzten sowie der Ärztekammer
die Administration und Bürokratie
erleichtern, indemdie Fortbildungs
periode auf fünf Jahre verlängert
wird. Zudem ist auch international
(z.B. in Deutschland) wie national
bei anderen Gesundheitsberufen ein
fünfjähriger Zeitraum vorgesehen.
Der ÖQMed-Evaluierungszeitraum
beträgt ebenso fünf Jahre.
Übergangsfrist bei den DFP-Dip
lomen bis zum 30. Juni 2017
Durch die Übergangsfrist bis zum
30. Juni 2017 ist gewährleistet, dass
die Ausdehnung des DFP-Fort
bildungszeitraums von drei auf
fünf Jahre für die Ärztinnen und
Ärzte fließend und vor allem auch
praktisch umsetzbar ist. Die Über
gangsfrist bedeutet, dass Ärztinnen
und Ärzte bis Ende Juni 2017 mit
drei Jahren und 150 DFP-Punkten
nach wie vor ein DFP-Diplom er
halten, das dann fünf Jahre gültig
ist. Zudem sind alle Fortbildungs
diplome, die ab dem 1. Jänner 2012
ausgestellt wurden, automatisch
für einen Zeitraum von 5 Jahren
gültig.
Beispiel:
Besitzt die Ärztin/der
Arzt ein DFP-Diplom mit Gültig
keit 1. 4. 2013 bis 31. 3. 2016, wird
dieses nach Ablauf des Diploms
automatisch auf eine Gültigkeit bis
Lesen Sie hier die mit 1. September 2013 in Kraft tretenden wesentlichen Anpassungen:
• Alle zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärztinnen und Ärzte (also ausgenommen Turnusärztinnen und
-ärzte) sind verpflichtet, ihre Fortbildung alle 3 Jahre gegenüber der ÖÄK glaubhaft zu machen. Am 1. September
2016 verifiziert die Österreichische Akademie der Ärzte erstmals, welche Ärztinnen und Ärzte ein DFP-Diplom oder
150 DFP-Punkte nach den DFP-Kriterien auf ihrem elektronischen Fortbildungskonto gebucht haben. Ärztinnen
und Ärzte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden von der Ärztekammer schriftlich kontaktiert und gebeten, ihre
Fortbildung gegenüber der ÖÄK nachzuweisen. Wird die Erfüllung der Fortbildungspflicht nicht oder ungenügend
nachgewiesen, ist mit einer Disziplinaranzeige zu rechnen.
• Der Fortbildungszeitraum beträgt 5 Jahre (bisher 3 Jahre) wobei in diesem Zeitraum mindestens 250 Fortbildungs
punkte (bisher 150) gesammelt werden müssen; davon mindestens 200 Punkte durch fachspezifische Fortbildung,
maximal 50 Punkte können im Rahmen sonstiger Fortbildung erworben werden.
• Im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2017 kann nach der alten Regelung (3 Jahre und 150 DFP-Punkte)
um ein DFP-Diplom angesucht werden, das dann fünf Jahre gültig ist.
• Alle Fortbildungsdiplome, die zwischen 1. Jänner 2012 und 30. August 2013 ausgestellt wurden, sind automatisch für
einen Zeitraum von 5 Jahren gültig. Auf Anfrage erhält die Ärztin/der Arzt das neue DFP-Diplommit einer Gültigkeit
von 5 Jahren auch in Papierform.
• Die „freie Fortbildung“ zu nicht medizinischen Themen wurde in „sonstige Fortbildung“ umbenannt.
• Einzelpersonen, Gruppenpraxen oder Krankenanstalten in der Rechtsform selbstständiger Ambulatorien sowie Un
ternehmen, die Medizinprodukte, Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und/oder Lebensmittel herstellen oder
vertreiben werden als alleinige, inhaltlich verantwortliche Anbieter von DFP-Fortbildung nicht anerkannt.
Besonderer Hinweis: Autoren/ Lecture-Board-Mitglieder werden die jeweils approbierten Punkte für den Artikel für das DFP-
Diplom angerechnet. Diese Regelung gilt natürlich auch für Autoren und Lecture-Board-Mitglieder bei E-Learning.
Wichtigste Änderungen zusammengefasst
Arzt im Ländle
09-2013
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