Arzt in der Prax i s
Warnung vor betrügerischer Homepage
Ärztehonorare für Führerscheinuntersuchungen
Mit Schreiben vom 22. Oktober 2013 hat uns das Amt der Vorarlberger Landesregierung um Veröf-
fentlichung nachstehender Mitteilung ersucht:
D
as Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Tech-
nologie hat hinsichtlich der Abrech-
nung der Ärztehonorare für Führer-
scheinuntersuchungen Nachstehen-
des mitgeteilt und klargestellt:
Wird gleichzeitig die Ertei-
lung der Lenkberechtigung für die
Gruppe 1 und 2 beantragt, so ist in
der Untersuchung für die Gruppe 2
auch die Untersuchung für Gruppe
1 enthalten und das Arzthonorar
nur einmal in Rechnung zu stellen
(50
€
).
Wird die Ausdehnung einer
Lenkberechtigung der Gruppe 2 auf
Gruppe 1 (z.B. auf Klasse A) bean-
tragt, so ist die Wiederholungsun-
tersuchung (als Untersuchung für
die 2. Lenkberechtigungsgruppe)
auch für die Gruppe 1 als ausrei-
chend anzusehen und das Gutach-
tenhonorar nur einmal in Rech-
nung zu stellen (30
€
).
Im Arbeitsbehelf des Dr. Gün-
ther Abbrederis unter dem Ab-
schnitt VII.„Gebühren für ärztliche
Sachverständige” ist festgehalten,
dass es sich beim letztgenannten
Fall um zwei unterschiedliche Un-
tersuchungen handelt und deshalb
auch zwei Honorare verrechnet
werden können. Auf Grund der
anderslautenden Meinung des
Bundesministeriums muss die be-
treffende Passage im Arbeitsbehelf
berichtigt werden. Es darf deshalb
in diesem Fall nur ein Honorar in
Rechnung gestellt werden, nämlich
30
€
für die Wiederholungsunter-
suchung.
Wird die Ausdehnung auf die
Gruppe 2 (z.B. von Klasse C auf
D) zu einem Zeitpunkt beantragt,
zu dem auch eine Wiederholungs-
untersuchung fällig ist, so ist nur
eine Untersuchung durchzuführen
und nur ein Gutachten vorzulegen.
Laut Bundesministerium wäre es
unverständlich und auf Basis der
relevanten Bestimmung auch nicht
korrekt, neben dem Gutachten für
die Wiederholungsuntersuchung
zusätzlich ein weiteres Gutachten
für die Ausdehnung zu verlangen.
Wir ersuchen um Beachtung.
Onlinepetition:
Garantierte Lehrpraxis in Österreich
L
ehrpraxis heißt: Junge Ärztinnen und Ärzte werden
nicht nur im Krankenhaus ausgebildet, sondern auch
in der Praxis. Dort lernen sie den hausärztlichen Alltag
kennen und sind so für eine künftige Tätigkeit in der ei-
genen Ordination gut vorbereitet. Das ist in den meisten
europäischen Ländern normal, aber nicht in Österreich.
Die Ärztekammer für Steiermark hat hierzu eine
Online-Petition für die „garantierte Lehrpraxis in Öster-
reich“ initiiert.
Wir ersuchen daher, dem Link
-
tion/Garantierte_Lehrpraxis_in_Oesterreich
zu folgen
und dort ihre Unterstützung zu erklären.
I
m Zuge einer Betrugsanzeige auf der PI Kundl wurden wir
auf die Internet Homepage
auf-
merksam, welche für die entgeltliche Ausstellung von Wider-
spruchsdokumenten (in mehreren Landessprachen für Spanien
und Österreich) gegen eine Organentnahme nach dem Tod wirbt.
Es kursieren diesbezüglich auch sämtliche SPAM/Werbemails,
die Personen auf diese Homepage aufmerksam machen und sie
zu einer Bekanntgabe ihrer Personendaten und Bezahlung eines
„Unkostenbeitrages“ verleiten.
Die Homepage wirkt im ersten Moment seriös, dennoch konn-
ten bisher einige Geschädigte ausgeforscht werden, die ihre Doku-
mente nicht erhalten bzw. diese Dateien gar nicht öffnen konnten.
(Es fehlen auf der Homepage auch Angaben zu Impressum, etc.)
Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen eine
Kontoinhaberin ist anhängig.
In Österreich gibt es ein offizielles „Widerspruchsregister gegen
Organentnahme“, das von der „Gesundheit Österreich GmbH“ ge-
führt wird, in welches man sich KOSTENLOS eintragen lassen kann.
Weitere Auskünfte:
Landespolizeidirektion Tirol,
Polizeiinspektion Kundl, Dr. Franz-Stumpf-Str. 3, 6250 Kundl,
Tel. 059133 7215, Angelika Tratter, RevInsp.
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| Arzt im Ländle
11-2013