Fortbi ldung
Hotline 01/5126383-33
Online-Fortbildungskonto – Registrieren Sie sich jetzt!
Im Hinblick auf die verpflichtende Dokumentation der Fortbildung gegenüber der Österreichischen Ärztekam-
mer und der geplanten Überprüfung ab 1. September 2016 wird allen Ärztinnen und Ärzten, welche noch kein
DFP-Diplom besitzen, dringend empfohlen, frühzeitig mit dem Sammeln bzw. der Dokumentation der Teilnahme-
bestätigungen der besuchten Fortbildungsveranstaltungen zu beginnen.
Klicken Sie auf der Startseite
auf den Menüpunkt „Jetzt registrieren“. Alles, was Sie dazu brauchen, ist
Ihre ÖÄK-Arztnummer und eine individuelle Eröffnungskennung. Sollten Sie ihre ÖÄK-Arztnummer und Eröffnungs-
kennung nicht bei der Hand haben, fordern Sie diese unter
oder unter der Tel.-Nr: 01/5126383-33 an.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung können Sie mit Ihren ausgewählten Benutzerdaten jederzeit auf Ihre E-Services, Fort-
bildungskonto und Onlineliteraturstudium zugreifen.
• Ärzte, die ihre Fortbildung mit dem ÖÄK-Diplom doku-
mentieren wollen, haben nun fünf Jahre Zeit, die nötigen
Punkte zu sammeln. Das heißt: Erneuerung des DFP-Dip-
loms erst nach fünf Jahren, statt bislang drei Jahren.
• Ärzte müssen in diesem Zeitraum 250 Fortbildungspunk-
te sammeln; davon mindestens 200 Punkte durch fach-
spezifische Fortbildung (wobei diese Fachpunkte nicht
aus dem eigenen Sonderfach stammen müssen), maximal
50 Punkte können im Rahmen sonstiger Fortbildung er-
worben werden. Von den 250 Fortbildungspunkten sind
mindestens 85 Punkte durch Veranstaltungsbesuche (inkl.
Qualitätszirkel) nachzuweisen, die restlichen 165 Punkte
können über andere DFP-anerkannten Fortbildungsan-
gebote (z.B. E-Learning, Literaturstudium, etc.) absolviert
werden.
• Führung eines Fortbildungskontos für jeden in die Ärz-
teliste eingetragenen Arzt durch die Österreichische Aka-
demie der Ärzte GmbH, worauf entweder durch den Arzt
selbst oder durch den ärztlichen Fortbildungsanbieter die
Punkte direkt aufgebucht werden.
• Die Approbation von E-Learning (inkl. Literaturstudium)
ist zukünftig für drei Jahre gültig, statt bisher zwei Jahre.
• Die „freie Fortbildung“ zu nichtmedizinischen Themen
wurde in „sonstige Fortbildung“ umbenannt.
• Fortbildung innerhalb einer Krankenanstalt oder bei an-
gestellten Ärzten innerhalb desselben Rechtsträgers sollen
maximal zwei Drittel der anrechenbaren DFP-Punkte
betragen. Besprechungen des täglichen Arbeitsalltages
zur Patientenversorgung (z.B. Morgenbesprechungen,
Tumorboards, Stationsübergaben u.ä.) sind für das DFP-
Diplom nicht anrechenbar.
• Einzelpersonen, Gruppenpraxen oder Krankenanstalten
in der Rechtsform selbständiger Ambulatorien und Un-
ternehmen der Medizinprodukte-, Arzneimittel-, Nah-
rungsergänzungsmittel- und/oder Lebensmittelindustrie
werden als alleinige, inhaltlich verantwortliche Anbieter
von DFP-Fortbildung nicht anerkannt.
• Übergangsfrist bis 30. Juni 2017: Bis Ende Juni 2017 er-
halten Ärzte mit einem dreijährigen DFP-Fortbildungs-
zeitraum und 150 DFP-Punkten ein DFP-Diplom, wel-
ches dann für fünf Jahre Gültigkeit hat. Zudem sind alle
DFP-Fortbildungsdiplome, die ab dem 1. Jänner 2012
ausgestellt wurden, automatisch für einen Zeitraum von
5 Jahren gültig.
• Glaubhaftmachung der Fortbildung: Erstmals werden
mit 1. September 2016 die geforderten Fortbildungen
und deren Glaubhaftmachung durch die Österreichische
Akademie der Ärzte überprüft. Ärzte, die ihre Fortbil-
dung nicht im Rahmen eines DFP-Diploms nachweisen
können, werden schriftlich kontaktiert und aufgefordert,
ihre Fortbildungen entsprechend nachzuweisen. Wird
die Erfüllung der Fortbildungspflicht nicht oder unge-
nügend nachgewiesen, ist mit einer Disziplinaranzeige
zu rechnen.
Wichtigste Änderungen ab 1. September 2013
DFP Neu
Details zum DFP-Diplom finden sie auf:
• Weitere Infos unter
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| Arzt im Ländle
11-2013