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ie FSME-lmpfaktion 2014 fin
det vom 1. 1. bis 31. 7. 2014
statt.Während dieses Zeitraumes ist
der Erwachsenen-Impfstoff in den
Apotheken zum verbilligten Preis
von
€
33,50 (inkl. 10 % MwSt.) so
wie der Kinderimpfstoff zu
€
28,90
(inkl. 10 % MwSt.) erhältlich. Das
von der Bundeskurie niedergelasse
ne Ärzte empfohlene Impfhonorar
beträgt für den Aktionszeitraum
€
14,–. In diesem Betrag ist keine
Mehrwertsteuer enthalten, da ärzt
liche Leistungen unecht umsatz
steuerbefreit sind.
In der Impfaktion 2014 gibt es fol
gende Impfstoffe:
– Die Firma Baxter stellt den Impf
stoff FSME-IMMUN 0,5 ml (2,4
µg Antigen, Stamm Neudörfl)
und den FSME-IMMUN 0,25 ml
Junior (1,2 µg Antigen, für Kinder
vom vollendeten 1. bis zum voll
endeten 16. Lebensjahr) zur Ver
fügung.
– Von der Firma Novartis ist der
Impfstoff Encepur 0,5 ml (1,5
µg Antigen, Stamm Karlsruhe)
und 0,25 ml für Kinder (0,75 µg
Antigen, vom vollendeten 1. bis
zum vollendeten 12. Lebensjahr)
erhältlich.
Die meisten Krankenkassen ge
währen für die Impfung Kosten
zuschüsse. Der jeweilige Zuschuss
wird direkt beim Kauf des Impf
stoffes in der Apotheke abgezogen.
Den Ärztlnnen mit Hausapotheke
ist es freigestellt, mit den Kranken
kassen direkt zu verrechnen. Weite
re Details entnehmen Sie bitte einer
der nächsten Ausgaben der Öster
reichischen Ärztezeitung.
Es darf darauf hingewiesen wer
den, dass das FSME-Vakzin wie an
dere Impfstoffe rezeptpflichtig ist.
Der Proband bekommt also seinen
Impfstoff nur gegen ein Privatre
zept eines Arztes. Erst dann sollte
die Impfung bei gegebener Impffä
higkeit unter Beachtung der Arznei
mittelsicherheit (Kühlkette!) vorge
nommen werden. Der empfohlene
Impfbeitrag ist als Entgelt für alle
ärztlichen Schritte anzusehen, in
kludiert also auch die Ausstellung
des Rezeptes. Damit soll der soziale
Charakter und die gesundheitspoli
tische Dimension dieser österreich
weiten Impfaktivität unterstrichen
und ein Abwandern der Probanden
zu anderen Institutionen und sub
ventionellen Impfangeboten ver
hindert werden.
Nähere Infos finden Sie auch auf
unserer Homepage unter www.
arztinvorarlberg.at (Arzt und Be
ruf/Berufs- und Standesrecht/Im
pfungen).
FSME-Impfaktion 2014
Schreiben des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversi
cherungsträger vom 17. 12. 2013
Die derzeit gültigen Befreiungen wegen Erreichens der Rezeptge
bührenobergrenze laufen mit Ablauf des 31. Dezember 2013 aus.
Das e-Card-System weist die Betroffenen bis zu diesem Zeitpunkt
als rezeptgebührenbefreit aus. Daher sind Verordnungen, die bis zu
diesem Zeitpunkt ausgestellt werden, als befreit zu kennzeichnen.
Es ist damit zu rechnen, dass einige der im Dezember 2013 aus
gestellten und als rezeptgebührenbefreit gekennzeichneten Rezepte
erst im Jänner 2014 in der Apotheke eingelöst werden. In diesem
Fall ist keine Rezeptgebühr von den Betroffenen einzuheben, selbst
wenn die Rezeptgebührenbefreiung mit Ende 2013 weggefallen ist.
Um Missverständnisse und einen Aufwand für alle Beteiligten zu
vermeiden, ersuchen wir Sie, Ihre Mitglieder dahingehend zu infor
mieren, dass der Wegfall der Rezeptgebührenbefreiung mit Ende des
Kalenderjahres aufgrund der geltenden Rechtslage zu Recht erfolgt
ist. Bei gleichbleibendem Medikamentenverbrauch und im Wesentli
chen unveränderter Einkommenssituation ist im Lauf des Jahres 2014
wieder mit einer Befreiung zu rechnen. Die Stellung eines Antrages
auf Rezeptgebührenbefreiung bei den Krankenversicherungsträgern
durch jene Versicherten, deren Befreiung mit Jahresende wegfällt, ist
nicht sinnvoll, da die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Re
zeptgebühr wegen sozialer Schutzbedürftigkeit nicht dieselben sind,
wie für eine Befreiung wegen Erreichens der Rezeptgebührenober
grenze und ein solcher Antrag daher im Regelfall abzulehnen wäre.
Wegfall der Rezeptgebührenbefreiungen
wegen Erreichens der Rezeptgebühren
obergrenze mit Jahresende
Mitteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung
vom 18. 12. 2014
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesund
heit ist der Repevax
®
-Impfstoff (Diphtherie, Tetanus, Po
lio, Pertussis) bis auf weiteres nicht mehr verfügbar, dies
bis voraussichtlich 2015. Vom Bundesministerium wurde
eine Neuausschreibung eines 4-fach Impfstoffes durchge
führt, welcher aber frühestens Mitte 2014 verfügbar sein
wird.
Es wird deshalb ersucht, folgende Änderungen zu beachten:
1. Die Schulimpfungen in der 4. Klasse mit einem 4-fach
Impfstoff können derzeit nicht durchgeführt werden
und müssen auf den Herbst 2014 verschoben werden.
2. Repevax
®
oder ein anderer 4-fach Impfstoff kann der
zeit für Schulimpfungen nicht mehr über die Bezirks
hauptmannschaften bestellt/bezogen werden.
3. Es ist nicht zulässig bzw. widerspricht dem Impfkon
zept, diese Auffrischungsimpfung mit dem 3-fach
Impfstoff Boostrix
®
(Diphtherie, Tetanus, Pertussis)
durchzuführen. Auch Boostrix
®
kann derzeit, da er ver
mehrt als Repevax
®
-Ersatz herangezogen wurde, vom
Bundesministerium nicht mehr geliefert werden.
Ich möchte mich für die Unannehmlichkeit entschuldi
gen und ersuche Sie die Impfprävention auch weiterhin
zu unterstützen.
Für die Vorarlberger Landesregierung
gez. Dr. Wolfgang Grabher
Repavex-Impfstoff
Arzt im Ländle
01-2014
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