III.
Zusatzleistung für freipraktizierende Ärzte
a) Die Zusatzleistung errechnet sich aus dem Jahreshöchstbeitrag aller Beiträge zur Altersversorgung
abzüglich des Grund- und Ergänzungsleistungsbeitrages (inkl. allfälliger Zuschläge nach § 3 Abs 7)
und darf die Gesamtsumme aller Beitragszugänge zur Zusatzleistung nicht überschreiten.
b) Der Jahreshöchstbeitrag aller Beiträge zur Altersversorgung, das sind Grund- und
Ergänzungsleistung (inkl. allfälliger Zuschläge nach § 3 Abs 7) sowie die Zusatzleistung, beträgt für das Jahr 2014
E
22.704,–.
c) Die Gesamtsumme aller Beitragszugänge zur Zusatzleistung beträgt im Jahr 2014
E
149.328,–.
Anmerkung:
Ab einem Eintrittsalter nach Vollendung des 45. Lebensjahres sind Zuschläge zur Grund- und Ergänzungsleistung gemäß der in § 3 Abs 7
der Beitragsordnung angeführten Aufstellung zu leisten.
UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN
IV.
Bestattungsbeihilfe
jährl.
E
41,64
für alle Fondsmitglieder
V.
Hinterbliebenenunterstützung (inkl. Ablebensversicherung)
jährl.
E
583,08
für alle Fondsmitglieder
VI.
Waisenzusatzversicherung bis 31. 12. 1992 (§ 44 Abs 7 Satzung)
– für das dritte mitversicherte Kind.
jährl.
E
53,04
– für das erste und zweite Kind (bei Vollversicherung)
jährl.
E
103,56
VII. Krankenunterstützung
für freipraktizierende Ärzte und Wohnsitzärzte
jährl.
E
440,76
VIII. Notstandsfonds
jährl.
E
53,04
für alle Fondsmitglieder
KRANKENVERSICHERUNG
a) pro Kind bis zum vollendeten 18. Lj.
mtl.
E
52,90
b) pro Erwachsenem bei Eintritt bis zum 35. Lj.
mtl.
E
129,31
c) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 35. Lj.
mtl.
E
164,58
d) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 50. Lj.
mtl.
E
235,11
e) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 55. Lj.
mtl.
E
276,25
f) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 60. Lj.
mtl.
E
364,41
g) pro Erwachsenem nach Pensionseintritt mit Vorversicherungszeiten im Ausmaß von
0 bis 10 Jahre
mtl.
E
364,41
11 bis 15 Jahre
mtl.
E
276,25
16 bis 20 Jahre
mtl.
E
235,11
ab 21 Jahre
mtl.
E
164,39
Krankenversicherung § 30a ab 1. 1. 2014
Anlage C der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg
TEIL 1:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (AVB-1995/Fassung Juli 2012)
TEIL 2:
Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankheitskostenversicherung; Tarif VAEK14; Erster Abschnitt – Tarifbestimmungen
TEIL 3:
Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankheitskostenversicherung; Tarif VAEK14; Zweiter Abschnitt – Leistungen
Hinweis:
Detaillierte Informationen zu den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Kammerhomepage
unter
(Interner Bereich/Wohlfahrtsfonds).
Arzt im Ländle
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