aus der Kammer
ab 1. 1. 2014
Änderung der Satzung und der
Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds
Z
udem wurde eine Bonusre­
gelung für all jene Mitglieder
des Wohlfahrtsfonds einge­
führt, welche nach Vollendung des
65. Lebensjahres ohne Bezug der Al­
tersversorgung des Wohlfahrtsfonds
weiterhin ärztlich tätig sind. Der Bo­
nus beträgt pro Beitragsmonat, der
ab dem 1. Jänner 2014 nach Vollen­
dung des 65. Lebensjahres zur Alters­
versorgung geleistet wird, monatlich
0,25 % (das sind 3 % pro Jahr) der
zum Stichtag der Inanspruchnahme
der Altersversorgung erworbenen
Ansprüche auf die Grund-, Ergän­
zungs- und Zusatzleistung.
Die Änderung/Neufassung der
Satzung und der Beitragsordnung
des Wohlfahrtsfonds beinhaltet des
Weiteren insbesondere folgende in­
haltlichen Änderungen:
• eine außerordentliche Wohlfahrts­
fondsmitgliedschaft ist künftig nur
mehr für außerordentliche Kam­
mermitglieder möglich
• Meldepflichten (insbesondere Än­
derungen in der Berufstätigkeit,
Veränderungen im Familienstand)
müssen künftig unverzüglich wahr­
genommen werden
• Streichung der Doppelanrechnung
von Beiträgen, die nach dem 65.
Lebensjahr zur Altersversorgung
geleistet werden
• ab dem 60. Lebensjahr kann nur
mehr die frühzeitige Altersver­
sorgung und nicht mehr die In­
validitätsversorgung in Anspruch
genommen werden
• Anpassung des Kindheitsbegriffes
an das neue Kindschaftsrecht
• eine Verpfändung von Leistungen
ist zukünftig nicht mehr möglich
• Versand eines jährlichen Informa­
tionsschreibens über die Höhe der
Krankenversicherungsbeiträge
• Erwachsenenprämie für Kin­
der in der Krankenversicherung
nach Vollendung des 18. Lebens­
jahres
Abschließend wird auf den Brief
zum Jahreswechsel an alle Mitglie­
der des Wohlfahrtsfonds der Ärzte­
kammer für Vorarlberg verwiesen,
der über die derzeitigen und zu­
künftigen Entwicklungen imWohl­
fahrtsfonds informiert.
Anlassbezogen – mit 1. Jänner 2014 wurde der Beschwerdeausschuss durch die neu eingeführten Landes­
verwaltungsgerichte „abgelöst“ – mussten die Satzung und die Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds
umfassend überarbeitet werden.
Arztpraxen-Vergleich
Die Steuerberatung für Ärzte ist ein Zusammenschluss unabhängiger Steuerberater, welche sich auf die Wirtschafts- und
Steuerberatung von Ärzten spezialisiert haben.
Die vertritt über 1.000 Ärzte. Aus diesem Grunde können wir Ihre Ordination mit anderen Ordinationen vergleichen und
Ihnen sagen, wie Sie mit Ihrer Arztpraxis z.B. bei Umsatz, Gewinn, Cash-Flow, Personalkosten, Miet- und Leasingaufwand,
Praxisbedarf, Abschreibungen, Finanzierungskosten, Praxisschulden und beim sonstigen Betriebsaufwand im Vergleich liegen.
Wir haben von jedem niedergelassenen Arzt mindestens die letzten 3 Jahresabschlüsse anonym in unsere Datenbank eingegeben.
Und diese Datenbank „wächst“ jedes Jahr, damit unsere Arztpraxen-Vergleiche noch präziser werden.
Haben Sie Interesse? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Lenz, Bereuter, Gehrer, Steuerberatung für Ärzte
Eisengasse 34, 6850 Dornbirn
Tel. 05572/394554, Fax: 05572/21652-85
E-Mail:
Internet:
Dr. Stefan Gehrer
Bezahlte Anzeige
12
| Arzt im Ländle
01-2014
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11 13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,...36