Wie neu eine IT sein muss
Der Gesetzgeber verpflichtet alle
Datenanwender, insbesondere aber
die Verwender sensibler Daten wie
patientenbezogener Gesundheits-
daten, zu speziellen Sicherheits-
maßnahmen. Der Gesetzgeber be-
rücksichtigt bei der Erfüllung der
Datensicherheitsverpflichtung den
Stand der technischen Möglichkei-
ten und die wirtschaftliche Vertret-
barkeit. In diesem Spannungsfeld
ist auch die Verpflichtung zur Aktu-
alität der IT zu sehen. In einem
Umfeld, in dem mit Computersys-
temen außerhalb der eigenen Ordi-
nation und/oder mit dem Internet
kommuniziert wird, sind die oben
genannten Maßnahmen dringend
empfohlen. Für „Inselsysteme“ –
die aber wohl nur noch selten vor-
kommen – können einfachere Maß-
nahmen ausreichend sein.
Sollte ein Update von Software
(Betriebssystem, Browser, Arztsoft-
ware) auf einer bestehenden Hard-
ware finanziell unrentabel sein,
muss die Anschaffung einer neuen
Hardware in Betracht gezogen wer-
den. Dazu einige Überlegungen:
•
Das Update des Betriebssystems
ist im Allgemeinen aufwändig und
mit vorherigen Sicherungen etc.
verbunden. Der Aufwand für Ar-
beitszeit ist deutlich höher als für
etwaige Lizenzkosten.
•
Das Update eines Browsers kann
durch das Betriebssystem limitiert
werden (v. a. bei Internet Explo-
rer). Abhilfe schafft hier der Um-
stieg auf einen anderen Browser.
•
Durch das Update des Betriebs-
systems wird die Hardware nicht
verbessert. Die Wahrscheinlichkeit
von Hardwarefehlern erhöht sich
mit dem Alter der Hardware.
•
Beim Kauf neuer Hardware ist
das Betriebssystem üblicherweise
inkludiert, insgesamt kann daher
ein Neukauf billiger sein als ein
Update (Einberechnung neu an-
laufender Garantien).
Bitte treffen Sie endgültige Ent-
scheidungen nur in Absprache und
im Einvernehmen mit Ihrem be-
treuende IT-Dienstleister.
Praxistipps
•
Ein Betriebssystem verwenden,
das mit Sicherheitsupdates ver-
sorgt wird
•
Einen Browser verwenden, der mit
Sicherheitsupdates versorgt wird
•
Bei Internetzugriff einen Viren-
schutz verwenden
•
Alle von den Herstellern angebo-
tenen Updates einspielen
•
Nachdem diese Maßnahmen tief
in die Funktionalität Ihres IT-
Systems eingreifen, ändern Sie
die Ausgangskonfiguration nur
im Einvernehmen mit Ihrer IT-
Betreuung
AUS DER KAMMER
dass für die Beratung der Landes-
regierung in medizinischen und ge-
sundheitspolitischen Fragen weiter-
hin ein hochkompetentes Gremium
zur Verfügung steht.
Landessanitätsrat hat sich konstituiert
Im Landhaus in Bregenz hat sich kürzlich das Kollegium des Landessanitätsrates für die Funktions-
periode 2014 bis 2017 neu konstituiert. Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher wurde zum Vor-
sitzenden gewählt, sein Stellvertreter ist Prim. Univ.-Prof. Dr. Franz Stoß.
D
ie Einrichtung dieses be-
ratenden Fachgremiums
hat eine lange Tradition.
Es gibt Empfehlungen bzw. Stel-
lungnahmen ab, wenn es etwa
um die Besetzung von medizini-
schen Führungspositionen an den
Spitälern, die Anerkennung von
Facharzt-Ausbildungsstätten oder
Bedarfsfestlegungen bei Neu- und
Zubauten von Spitälern, Ambulato-
rien und anderen stationären Ein-
richtungen des Gesundheitswesens
geht.
Der Landessanitätsrat soll die
gesamte Vorarlberger Gesundheits-
landschaft repräsentieren und in
seinen Beratungsaufgaben integra-
tiv vorgehen. Bei der Zusammen-
setzung wurde darauf Bedacht ge-
nommen, dass diverse medizinische
Sonderfächer repräsentiert sind
und die Krankenanstalten, Regio-
nen und Versorgungssektoren eine
angemessene Vertretung finden und
auch die Führungsstrukturen im
Gesundheitswesen miteinbezogen
sind.
Laut Gesundheitslandesrat Chris-
tian Bernhard ist damit sichergestellt,
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| ARZT IM LÄNDLE
07-2014