Wie neu eine IT sein muss
Der Gesetzgeber verpflichtet alle
Datenanwender, insbesondere aber
die Verwender sensibler Daten wie
patientenbezogener Gesundheits-
daten, zu speziellen Sicherheits-
maßnahmen. Der Gesetzgeber be-
rücksichtigt bei der Erfüllung der
Datensicherheitsverpflichtung den
Stand der technischen Möglichkei-
ten und die wirtschaftliche Vertret-
barkeit. In diesem Spannungsfeld
ist auch die Verpflichtung zur Aktu-
alität der IT zu sehen. In einem
Umfeld, in dem mit Computersys-
temen außerhalb der eigenen Ordi-
nation und/oder mit dem Internet
kommuniziert wird, sind die oben
genannten Maßnahmen dringend
empfohlen. Für „Inselsysteme“ –
die aber wohl nur noch selten vor-
kommen – können einfachere Maß-
nahmen ausreichend sein.
Sollte ein Update von Software
(Betriebssystem, Browser, Arztsoft-
ware) auf einer bestehenden Hard-
ware finanziell unrentabel sein,
muss die Anschaffung einer neuen
Hardware in Betracht gezogen wer-
den. Dazu einige Überlegungen:
Das Update des Betriebssystems
ist im Allgemeinen aufwändig und
mit vorherigen Sicherungen etc.
verbunden. Der Aufwand für Ar-
beitszeit ist deutlich höher als für
etwaige Lizenzkosten.
Das Update eines Browsers kann
durch das Betriebssystem limitiert
werden (v. a. bei Internet Explo-
rer). Abhilfe schafft hier der Um-
stieg auf einen anderen Browser.
Durch das Update des Betriebs-
systems wird die Hardware nicht
verbessert. Die Wahrscheinlichkeit
von Hardwarefehlern erhöht sich
mit dem Alter der Hardware.
Beim Kauf neuer Hardware ist
das Betriebssystem üblicherweise
inkludiert, insgesamt kann daher
ein Neukauf billiger sein als ein
Update (Einberechnung neu an-
laufender Garantien).
Bitte treffen Sie endgültige Ent-
scheidungen nur in Absprache und
im Einvernehmen mit Ihrem be-
treuende IT-Dienstleister.
Praxistipps
Ein Betriebssystem verwenden,
das mit Sicherheitsupdates ver-
sorgt wird
Einen Browser verwenden, der mit
Sicherheitsupdates versorgt wird
Bei Internetzugriff einen Viren-
schutz verwenden
Alle von den Herstellern angebo-
tenen Updates einspielen
Nachdem diese Maßnahmen tief
in die Funktionalität Ihres IT-
Systems eingreifen, ändern Sie
die Ausgangskonfiguration nur
im Einvernehmen mit Ihrer IT-
Betreuung
AUS DER KAMMER
dass für die Beratung der Landes-
regierung in medizinischen und ge-
sundheitspolitischen Fragen weiter-
hin ein hochkompetentes Gremium
zur Verfügung steht.
Landessanitätsrat hat sich konstituiert
Im Landhaus in Bregenz hat sich kürzlich das Kollegium des Landessanitätsrates für die Funktions-
periode 2014 bis 2017 neu konstituiert. Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher wurde zum Vor-
sitzenden gewählt, sein Stellvertreter ist Prim. Univ.-Prof. Dr. Franz Stoß.
D
ie Einrichtung dieses be-
ratenden Fachgremiums
hat eine lange Tradition.
Es gibt Empfehlungen bzw. Stel-
lungnahmen ab, wenn es etwa
um die Besetzung von medizini-
schen Führungspositionen an den
Spitälern, die Anerkennung von
Facharzt-Ausbildungsstätten oder
Bedarfsfestlegungen bei Neu- und
Zubauten von Spitälern, Ambulato-
rien und anderen stationären Ein-
richtungen des Gesundheitswesens
geht.
Der Landessanitätsrat soll die
gesamte Vorarlberger Gesundheits-
landschaft repräsentieren und in
seinen Beratungsaufgaben integra-
tiv vorgehen. Bei der Zusammen-
setzung wurde darauf Bedacht ge-
nommen, dass diverse medizinische
Sonderfächer repräsentiert sind
und die Krankenanstalten, Regio-
nen und Versorgungssektoren eine
angemessene Vertretung finden und
auch die Führungsstrukturen im
Gesundheitswesen miteinbezogen
sind.
Laut Gesundheitslandesrat Chris-
tian Bernhard ist damit sichergestellt,
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| ARZT IM LÄNDLE
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