ARZT IN DER PRAX I S
D
ie Abrechnung von Imp-
fungen im Rahmen des
Kinderimpfprogrammes
kann mit 1. Oktober 2014 - mit
Ausnahme der Schulimpfungen -
elektronisch durchgeführt werden.
Der Probebetrieb in vier Ordina-
tionen hat gezeigt, dass die elektro-
nische Impfabrechnung komplika-
tionslos und mit geringem Kosten-
einsatz funktioniert. Der Wegfall
der Administration von Impfgut-
scheinen stellt eine deutliche Ver-
waltungsersparnis dar.
Wir empfehlen allen Ärztinnen
und Ärzten dieses Angebot mög-
lichst bald zu nützen und sich an
den jeweiligen EDV-Anbieter zu
wenden.
Im vierten Quartal 2014 werden
Impfungen nach dem Kinderimpf-
programm sowohl per elektroni-
scher Datenübertragung als auch –
bis zur endgültigen Umstellung
per 1. Januar 2015
– mit Impfgut-
scheinen von der aks gesundheit
abgerechnet. Sobald die Umstellung
auf elektronische Datenlieferung
erfolgt ist, entfällt die Zusendung
von Impfgutscheinen an die aks ge-
sundheit GmbH.
Neu ab 2015
Stichtag der elektronischen Daten-
lieferung ist ab 1. Januar 2015 je-
weils der 10. des Folgemonats – pa-
rallel zur Abrechnung der kleinen
Kassen. Gleichzeitig wird auf eine
monatliche Abrechnung bzw. Ho-
norierung der Leistungen umge-
stellt. Mit der Umstellung auf elek-
tronische Abrechnung wird der
Versand der Impfgutscheinhefte an
die Eltern von Neugeborenen per
31. Dezember 2014 eingestellt. Es
können Ersatzgutscheine bei der
aks gesundheit bestellt werden.
Weitere Informationen:
„Elektronische Abrechnung von Impfdaten mit der aks gesund-
heit“, nachzulesen auf der Homepage der Ärztekammer für Vor-
arlberg,
(Arzt und Beruf / Berufs- und Stan-
desrecht / Impfungen), und im Login-Bereich für Impfärztinnen
und Impfärzte der aks gesundheit GmbH,
.
Elektronische Abrechnung von Impf-
leistungen im Rahmen des Kinder-
impfprogrammes
Eine Initiative der ÄKV in Zusammenarbeit mit der aks gesundheit GmbH
(Foto: Ärztekammer)
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| ARZT IM LÄNDLE
10-2014