Vor Aufnahme der postpromotionellen Ausbildung bzw. Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit ist jede Ärztin/jeder Arzt verpflichtet, sich in die Ärzteliste eintragen zu lassen. Die Ärzteliste ist eine von der Österreichischen Ärztekammer geführte Liste, die alle in Österreich zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte erfasst.
Die Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste ist erst dann möglich, wenn der Beginn des Dienstverhältnisses bzw. der Ort und Zeit der Ordinationseröffnung feststeht.

Zum Zweck der Anmeldung setzen Sie sich bitte mit Frau Susanne Stockklauser (Buchstaben A-L; Tel. 0043/5572-21900-29; susanne.stockklauser@aekvbg.at ) bzw. Frau Helga Zelzer (Buchstaben M-Z; Tel. 0043/5572-21900-31; helga.zelzer@aekvbg.at ) persönlich in Verbindung.

Diese gibt Ihnen gerne nähere Informationen zu den von Ihnen vorzulegenden (in den Anhängen im Detail angeführten) Personal- und Ausbildungsnachweisen und wo Sie diese erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der erforderlichen Personal- und Ausbildungsnachweise insbesondere außerhalb Österreichs teilweise mehrere Wochen dauert. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um diese Nachweise. Die Eintragung in die Ärzteliste kann aufgrund der ärztegesetzlichen Bestimmungen erst vorgenommen werden, wenn alle erforderlichen Personal- und Ausbildungsnachweise vollständig vorliegen.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Ihr persönliches Erscheinen in der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, unbedingt erforderlich ist, da Sie nur im Kammerbüro Ihre Unterschrift für die Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste und den Ärzteausweis leisten können. Unsere Bürozeiten sind wie folgt:

Mo-Do: 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr:         8.00 - 12.00 Uhr

Informationen über die Anmeldungsformalitäten bzw. die beizubringenden Personal- und Ausbildungsnachweise im Detail:  

Nachstehend die wichtigsten Veränderungen, welche der Arzt/die Ärztin laut Ärztelisteverordnung rechtzeitig im Vorhinein schriftlich mitzuteilen hat:

  • Namensänderung
  • Eröffnung bzw. Auflassung eines Berufssitzes oder Dienstortes sowie jede Verlegung eines Berufssitzes oder Dienstortes unter Angabe der Adresse
  • Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes (Adresse)
  • Verzicht auf die Berufsausübung sowie die Einstellung der ärztlichen Tätigkeit für länger als drei Monate
  • Aufnahme einer ärztlichen Berufstätigkeit außerhalb des ersten Berufssitzes sowie die Beendigung einer solchen Tätigkeit
  • Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit
  • Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Ordinations- und Apparategemeinschaften und/oder Gruppenpraxen sowie den Beginn und das Ende der Beteiligung an solchen;

Zudem sind der Ärztekammer unverzüglich zu melden:

  • Veränderungen im Familienstand (Verehelichung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Beginn oder Beendigung des Studiums, Todesfall, usw) - bitte Nachweis beilegen
  • Beginn und Ende des Mutterschutzes und der (Väter-)Karenz

Ärztinnen und Ärzte aus dem EWR-Raum (und aus der Schweiz), die sich erstmals in Österreich zur Eintragung anmelden und einer Berufstätigkeit in Vorarlberg mehr als 3 Monate nachgehen, sind gemäß § 53 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, eine Anmeldebescheinigung bei der Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes zu beantragen, sofern ein Wohnsitz in Vorarlberg besteht.

Folgende Unterlagen sind bei persönlichem Erscheinen bei der Bezirkshauptmannschaft vorzulegen:

  • Lohnzettel/Arbeitsbestätigung
  • gültiger Personalausweis

Weitere Informationen im PDF-Dokument.

Rundschreiben der Österreichischen Ärztekammer betreffend der Nachweise für den rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet gemäß § 4 Abs. 2 Z 5 ÄrzteG 1998 samt Beilagen. 

Hier gelangen Sie zur Ärztelisteverordnung.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir hier leider keine Kontaktdaten mehr auflisten. Auf der Webseite vom Firmen A-Z finden Sie alle Sprachdienstleister*innen mit aktivem Gewerbeschein. Zudem haben sich ein paar Dolmetscher*innen/Übersetzer*innen mit aktivem Gewerbeschein zum „Sprachwerk“ zusammengeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg.